Maurer Ueli · Bundesrat · 2015-12-07
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-12-07
Wortprotokoll
Zur ersten Frage: Der Bund kann mangels gesetzlicher Grundlage keine Zahlen über die in der Schweiz tätigen Imame und ihre Ausbildung erheben.
Zur zweiten Frage: Der Bund verfügt über keine Rechtsgrundlage, um allgemeine Massnahmen zur Kontrolle von Imamen oder zur Verhinderung der Verbreitung radikal-islamischer Ansichten zu treffen. Der Nachrichtendienst des Bundes kann aber gezielt Informationen beschaffen und Massnahmen vorschlagen, wenn Hinweise darauf bestehen, dass Imame gewaltextremistische oder terroristische Tätigkeiten entfalten.
Zur dritten Frage: Die Antwort lautet Nein. Ausländischen Personen, die zu Gewalt aufrufen, die zu Hass animieren oder die ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder terroristische Taten öffentlich billigen, erteilen die zuständigen Behörden keine Einreise- oder Aufenthaltsbewilligung, beziehungsweise sie entziehen ihnen eine solche. Allgemeine Beschränkungen gegen die Ausübung der Religionsfreiheit sind in diesem Rahmen aber nicht möglich.