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Müller Leo · Nationalrat · 2015-12-07

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2015-12-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier überall der Mehrheit zu folgen.

Es ist nicht angezeigt, bei den Steuereinnahmen höher zu budgetieren, als es der Bundesrat vorschlägt. Sie wissen, dass die Steuereinnahmen bereits im Jahr 2014 tiefer ausgefallen sind als budgetiert. Damals hat der Bundesrat versucht herauszufinden, was die Gründe dafür waren. Es ist nicht ganz einfach zu verstehen, weshalb es passiert ist. Sie haben bei der ersten Hochrechnung bezüglich der laufenden Rechnung 2015 und auch im Rahmen der zweiten Hochrechnung gehört, dass die Steuereinnahmen geringer ausfallen werden als budgetiert. In diesem Zusammenhang ist es nicht sinnvoll, hier mehr zu budgetieren, als der Bundesrat vorschlägt.

Ich bitte Sie daher, bei diesen Positionen der Mehrheit zu folgen.

Ich komme zu den Personalbezügen: Wir beantragen Ihnen auch bei dieser Position, der Mehrheit zu folgen. Wir wollen den Kontrollstaat nicht weiter ausbauen, wir wollen den Personalbestand in diesem Bereich nicht weiter ausbauen. Wir setzen weiterhin auf Selbstverantwortung und werden deshalb den Minderheitsantrag Kiener Nellen ablehnen.

Ich komme zur Eidgenössischen Zollverwaltung. Wir haben diese Frage in der Finanzkommission intensiv diskutiert. Sie werden, so nehme ich an, die Begründung von Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hören. Bereits im Entwurf des Bundesrates ist ja vorgesehen, dort aufzustocken. Es ist nicht sinnvoll, in diesem Bereich noch weiter aufzustocken, als der Bundesrat es vorschlägt, und zwar einerseits, weil die Rekrutierung sichergestellt sein muss, und andererseits, weil die Ausbildner, die Infrastrukturen usw. bereitgestellt werden müssen. So schnell hochzufahren, wie dies der Minderheitsantrag verlangt, ist nicht möglich.

Deshalb bitte ich Sie auch hier, der Mehrheit zu folgen.

Dann komme ich noch zur Position 606.A2310.0211, "Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte", dem "Schoggi-Gesetz", wie es auch genannt wird. Hier bitte ich Sie auch, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Die Kommissionsmehrheit ist wohlüberlegt zu diesem Schluss gekommen. Es ist ja so, dass es unbestritten ist, dass das Rohstoffhandicap bis auf 85 Prozent ausgeglichen wird; eigentlich müsste man das zu 100 Prozent machen. Die jetzige Lösung ist ein Kompromiss zwischen dem Bund und der Nahrungsmittelindustrie, womit man nur auf 85 Prozent ausgleicht. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat bereits in der letzten Budgetdebatte vor einem Jahr wiederum bestätigt, dass an diesem Ziel festgehalten werden soll.

Wir wissen ja bereits seit Längerem, dass die Milchpreisunterschiede zwischen dem Ausland und dem Inland derart gross sind, dass die 67 Millionen Franken, die der Bundesrat vorsieht, nicht ausreichen, und deshalb ist dieser Kredit bereits jetzt aufgestockt. "Ja gut, das ist aber nicht mehr WTO-konform, diese Regel müsste dann abgeschafft werden!" - dieses Argument werden wir jetzt dann hören. Aber Sie wissen wahrscheinlich auch, dass die Schweiz gemäss den heute geltenden WTO-Vereinbarungen für diese Position einen Betrag von maximal 114 Millionen Franken einsetzen könnte. Auch mit dem Mehrheitsantrag sind wir noch wesentlich darunter. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt ist der, dass Herr Bundesrat Johann Schneider-Ammann mehrmals betont hat, hier und auch an Veranstaltungen, dass für dieses "Schoggi-Gesetz" eine [PAGE 2049] Nachfolgeregelung geschaffen werden soll. Man ist jetzt daran, das zu tun; es wäre deshalb - ich sage das so - der dümmste Zeitpunkt, um bei dieser Position zu sagen: Das geht nicht mehr, wir dürfen den Kredit nicht aufstocken.

Noch ein letzter Punkt: Ihnen ist ja wahrscheinlich auch nicht entgangen, wie es der schweizerischen Milchwirtschaft geht. Dieser geht es nämlich sehr schlecht. Wenn dieser Bereich der Ausfuhrbeiträge nicht weiter aufgestockt wird, schlägt sich das eins zu eins auf die Produzentenpreise nieder, und das wollen wir von der CVP nicht.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit der Kommission zu folgen und den Betrag von 94,6 Millionen Franken zu beschliessen.