Schwander Pirmin · Nationalrat · 2015-12-07
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, in Block 5 der Mehrheit zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen. Bei diesen Minderheitsanträgen geht es um die Grundsatzfrage, ob wir mit mehr Personal mehr einnehmen - ja oder nein?
Bei der direkten Bundessteuer und insbesondere bei der Mehrwertsteuer wendet der Bund eine Schätzmethode an. Es stellt sich die Frage, ob wir diese Schätzmethode vom Parlament aus übersteuern möchten oder nicht. Denn wenn die Schätzmethode gut ist, dann sollten wir es bei dieser Methode belassen und bei den Einnahmen nicht aufstocken, in der Meinung, mit mehr Personal könnten einfach so mehr Einnahmen generiert werden. Bei der direkten Bundessteuer, welche mit den kantonalen Steuern eingezogen wird, ist es genau dasselbe Spiel: Wie wollen Sie mit mehr Personal mehr Steuern eintreiben? Auch hier werden von den kantonalen Steuerämtern Kontrollen gemacht.
Von den Minderheiten ist gesagt worden, es gäbe lückenhafte Kontrollen. Was heisst bei der Mehrwertsteuer und bei der direkten Bundessteuer "lückenhafte Kontrollen"? Wollen Sie flächendeckende Kontrollen einführen, wollen Sie bei allen Mehrwertsteuerpflichtigen jedes Jahr Kontrollen durchführen? Dann müssen Sie wahrscheinlich etwa zehntausend zusätzliche Stellen beantragen. Wir haben ein System mit einem Auswahlverfahren, das mit Stichproben Kontrollen durchführt. Ich denke, dass dieses Auswahlverfahren gut ist und dass die Unternehmen tatsächlich geprüft werden.
Wenn Sie die Gleichung "mehr Stellen gleich mehr Steuereinnahmen" machen, dann unterstellen Sie eigentlich, dass die heutigen Kontrollen nicht richtig gemacht werden. Das bezweifle ich. Denn einerseits haben wir bei der Mehrwertsteuer über die Eidgenössische Steuerverwaltung direkte Kontrollen, andererseits haben wir auch Kontrollen durch die Revisionsgesellschaften. Auch diese Organe haben die Pflicht, zu kontrollieren, ob eben auch eine Mehrwertsteuerabrechnung und ob die Steuererklärung richtig eingereicht worden ist. Auch die Revisionsgesellschaften sind haftbar. Wenn sie Fehler feststellen, können sie es sich nicht leisten, darüber hinwegzusehen und sie nicht zu melden. Da gehen Sie von falschen Annahmen aus.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.