Müller Leo · Nationalrat · 2015-12-07
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2015-12-07
Wortprotokoll
Die Begründung der CVP-Fraktion beim "Schoggi-Gesetz" habe ich Ihnen vorhin bereits vorgetragen. Nur noch ein Argument: Es ist so, dass gerade kürzlich die Exportindustrie vor allem im Bereich der Nahrungsmittel gelobt und als Erfolgsgeschichte dargestellt wurde. Begründet wurde dieses Erfolgsmodell damit, dass eben auch mit dem "Schoggi-Gesetz" Beiträge geleistet werden und damit eben diese Industrie florieren könne. Wenn Sie diesem Kredit jetzt nicht zustimmen, wird es aber nicht mehr als Erfolgsmodell gelten können.
Dann komme ich zu den beiden Positionen "Schweiz Tourismus" und "Exportförderung": Hier wird die Mehrheit der CVP-Fraktion dem Minderheitsantrag, also der Aufstockung zustimmen. Es ist ja so, dass wir erst kürzlich, nämlich in der Herbstsession, in diesem Bereich aufgestockt haben. Das war hier drin ein Mehrheitsbeschluss, und auch der Ständerat hat so votiert. Es kann jetzt nicht angehen, dass man eine Session später, nämlich jetzt, in der Wintersession, wieder davon abweicht und sagt, man stocke hier jetzt doch nicht auf. Das wäre innert so kurzer Zeit wirklich ein widersprüchliches Verhalten. Deshalb stimmen wir, wie gesagt, bei diesen beiden Positionen dem Minderheitsantrag zu.
Ich komme zu den Direktzahlungen in der Landwirtschaft: Hier hat die Frau Bundesrätin in der Ständeratsdebatte ein neues Argument eingebracht, nämlich die Teuerung. Sie sagte dort, auch die Teuerung müsse berücksichtigt werden und deshalb könne man bei den Direktzahlungen zurückfahren. Dieses Argument sticht meiner Meinung nach nicht: Die Landwirtschaft ist der einzige Bereich, bei dem gegenüber 2014 effektiv und in Frankenbeträgen zurückgefahren wurde. 2014 wurden die Agrarpolitik 2014-2017 und dann auch der entsprechende Betrag festgelegt. Jetzt will der Bundesrat effektiv um 80 Millionen Franken zurückfahren, das geht meiner Meinung nach nicht.
Der einzige andere Bereich, bei dem gegenüber 2015 zurückgefahren werden soll, betrifft die Beziehungen zum Ausland. Es wird aber vergessen, dass dort von 2014 auf 2015 um 200 Millionen Franken aufgestockt wurde. Wenn jetzt wieder um 100 Millionen Franken zurückgefahren wird, sind es immer noch 100 Millionen Franken mehr als 2014. Gegenüber 2014 würde also nur bei der Landwirtschaft zurückgefahren.
Es gibt ein zweites Argument, und da spreche ich als Jurist: Wir haben - ich drücke mich jetzt etwas bildlich aus - einen Vertrag geschlossen. Man hat die Agrarpolitik, die Gesetze und die Verordnungen beschlossen, und man hat Auflagen gemacht. Sie beinhalten die Leistungen, die wir hier verlangt haben. Die Gegenleistung bestand im Zahlungsrahmen: Man hat gesagt, dass diese Leistungen, die von der Landwirtschaft erwartet werden, mit Gegenleistungen abgegolten werden, nämlich mit Finanzbeiträgen. Es kann ja nun nicht sein, dass bei diesem Vertrag die Leistung der einen Seite gleich belassen wird, aber die Leistung der anderen Seite, nämlich die Gegenleistung durch den Bund, gekürzt wird. Wenn man etwas ändern will, muss man die Leistungen beider Seiten ändern: Leistung und Gegenleistung. Darüber kann man sprechen, aber man kann wirklich nicht die eine belassen und die andere kürzen - genau das aber würde man bei der Landwirtschaft tun.
Deshalb ist das, was der Bundesrat vorschlägt, für die CVP-Fraktion nicht stimmig. Wir machen Ihnen wirklich beliebt, bei den Direktzahlungen der Mehrheit der Kommission zu folgen. Diese hat nämlich das Problem erkannt und gesagt: Das geht nicht, wir müssen wieder auf das Niveau des Vorjahres zurück.
Deshalb bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.