AB 192278
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-07
Wortprotokoll
Wir sind beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer, wie Sie wahrscheinlich bemerkt haben, und es geht um Folgendes: Bei konzerninternen Dividendenflüssen haben Unternehmungen das Privileg, auf die Bezahlung der Verrechnungssteuer zu verzichten, vorausgesetzt, sie melden die Dividendenzahlung innert 30 Tagen. Verpassen sie diese Frist, so ist de lege lata das Meldeverfahren verwirkt, und die Verrechnungssteuer wird einschliesslich eines Verzugszinses von 5 Prozent fällig.
So war das bislang: Diese Praxis hat auch das Bundesgericht bestätigt, und zwar mit Entscheid vom Januar 2011. Die Rechtsfolge, die das Bundesgericht bestätigt hat, hat nun in rund 200 Fällen dazu geführt, dass die Meldung unterlassen wurde und dass damit Verzugszins fällig wird.
Beide Parlamentskammern haben nun aufgrund einer parlamentarischen Initiative entschieden, dass das Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer gelockert werden soll und dass, wenn man eine Meldung unterlässt, nur noch eine geringe Ordnungsbusse von marginalen 5000 Franken fällig wird und kein Verzugszins mehr geschuldet ist. Die Meldung muss zudem nicht mehr innert 30 Tagen, sondern innert 90 Tagen erfolgen. Es gibt aber keine Verwirkungsfrist mehr, sondern einfach eine solche Ordnungsfrist.
Bereits all das ist ein grosses Entgegenkommen gegenüber Konzernen im Vergleich zu den normalen Unternehmungen, die diese Verrechnungssteuer entrichten müssen und das Meldeverfahren nicht für sich beanspruchen können. Die Mehrheit der WAK beantragt Ihnen nun noch, das Verfahren rückwirkend zur Anwendung zu bringen.
Sie wissen alle, dass rückwirkende Gesetzesänderungen vor allem bei Steuern in diesem Rat nicht sehr beliebt sind, dass es immer grosse Kritik gegeben hat, wenn man rückwirkend Gesetze ändern wollte. Hier will nun die Mehrheit der WAK all jenen Unternehmungen, die die Meldung unterlassen haben, diese Rechtswohltat zukommen lassen, und zwar ab dem 1. Januar 2011. Auf den Verzugszins soll damit verzichtet werden. Die Kommissionsmehrheit nimmt damit in Kauf, dass der Bundeskasse ein Einnahmenausfall von bis zu rund 600 Millionen Franken entsteht - 600 Millionen Franken! Das wären die finanziellen Folgen, wenn man der Mehrheit folgte.
Die Kommissionsminderheit hat jetzt akzeptiert, dass die Gesetzesänderung kommt, will sie aber erst pro futuro zur Anwendung bringen. Eine rückwirkende Gesetzesänderung mit einem derartigen Einnahmenausfall gutzuheissen wäre angesichts der Situation in der Bundeskasse ein Schildbürgerstreich ohnegleichen. Ich bitte Sie also, der Minderheit zu folgen, die auf eine Rückwirkung verzichten will, und damit dem Ständerat. Alles andere wäre finanzpolitisch unverantwortlich, und nicht nur das: Rechtsstaatlich wäre es mehr als bedenklich, denn Sie würden damit eine rechtsungleiche Behandlung von Unternehmungen auslösen, die das Meldeverfahren unterlassen haben und nun auch noch in den Genuss der Rechtswohltat eines Verzichts auf Verzugszinsen kämen.
Ich ersuche Sie, auf jede Rückwirkung zu verzichten, der Minderheit zu folgen und damit keinen Ertragsausfall von bis zu 600 Millionen Franken zu provozieren. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Minderheit und dem Ständerat folgen.