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Frehner Sebastian · Nationalrat · 2015-12-08

Frehner Sebastian · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-08

Wortprotokoll

Bei Artikel 11b Absatz 4 beziehungsweise Artikel 12a HMG geht es um die Frage, wie der immaterialgüterrechtliche Schutz für Arzneimittel sein soll, die gegen sogenannte seltene Krankheiten eingesetzt werden.

Die Problematik ist die folgende, auch wenn sie immer wieder anders dargestellt wird: Weil diese Krankheiten eben selten sind, nicht häufig auftreten, ist es für die forschende Pharmaindustrie nicht sehr lukrativ, Medikamente dagegen herzustellen. Die Entwicklung eines Medikaments ist sehr teuer und kann sehr schnell Forschungskosten von [PAGE 2085] mehreren Hundert Millionen Franken nach sich ziehen. Weil es eben, wie gesagt, sehr wenige Krankheitsfälle gibt und die Pharmaunternehmen keine karitativen Einrichtungen sind, beginnen sie nicht einmal damit, zu forschen, weil sie wissen, dass das Ganze sowieso ein Negativgeschäft wird - ausser man gibt diesen Firmen einen immaterialgüterrechtlichen Schutz für diese Medikamente, welcher dazu führt, dass sich die Entwicklung solcher Medikamente voraussichtlich lohnt.

In der EU und den USA hat man deshalb die sogenannte Marktexklusivität eingeführt. Das bedeutet, dass ein Unternehmen, welches ein Medikament gegen eine seltene Krankheit gefunden hat, für eine gewisse Zeit ein Monopol bekommt. In den USA zum Beispiel hat die Einführung dieses Schutzes dazu geführt, dass viel mehr solcher Orphan Drugs hergestellt wurden, was ja schlussendlich den Patienten zugutekommt.

Unser Rat hat nun bereits zweimal entschieden, eine Marktexklusivität einzuführen, also mit der EU und den USA mitzuziehen, aber der Ständerat und der Bundesrat wollen dies partout nicht. Sie sagen zu Recht, dies würde den Wettbewerb ausschliessen. Das stimmt schon, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit. Aber was nützt es den Patientinnen und Patienten, wenn zwar pro forma Wettbewerb besteht, aber niemand an diesem Wettbewerb teilnimmt, niemand forscht, weil die Forschung nicht rentabel ist? Das heisst, dass es einfach keine Medikamente für seltene Krankheiten gibt.

Nun hat mein tüchtiger SGK-Kollege Lorenz Hess - ich habe ihn gefragt, ich darf das sagen - einen Vermittlungsvorschlag gemacht. Dieser sieht vor, dass der Unterlagenschutz für Orphan Drugs auf fünfzehn Jahre erhöht wird. Aus meiner Sicht ändert dies nichts daran, dass der Forschungsanreiz sehr klein bleiben wird. Aber anscheinend kann die Industrie damit leben; ich verstehe nicht ganz, warum das so ist. Der Bundesrat kann auch damit leben, und der Ständerat hat auch Einlenken signalisiert. Bei so viel demonstrierter Einigkeit möchten wir von der SVP-Fraktion natürlich nicht abseitsstehen; wir können diesem Kompromissvorschlag ebenfalls zustimmen. Ich möchte aber trotzdem zu bedenken geben, dass wir als Forschungsstandort ein völlig falsches Signal setzen, wenn unsere Konkurrenten in der EU und in den USA von einer solchen Marktexklusivität profitieren können und wir nicht. Wenn das so ist, bedeutet das schwerwiegende Nachteile im internationalen Vergleich.

Lehnen Sie bitte den Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti ab.