Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-08
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-08
Wortprotokoll
Was will diese Initiative? Sie will, dass die Einreihungsvorschriften im Zolltarif geändert werden und gewürztes Fleisch mit den gleich hohen Zöllen belastet wird wie frisches Fleisch. Ich werde dann noch zur folgenden Frage kommen: Es wurde verschiedentlich von Zollschlupfloch gesprochen. Aber auch wenn man es x-mal sagt: Es ist kein Zollschlupfloch; ich komme noch darauf zurück.
Heute ist es so, dass der Zollansatz 638 Franken je 100 Kilogramm brutto beträgt und dass dieser Zollansatz dem WTO-gebundenen maximalen Zollansatz entspricht. Das ist bei gewürztem Rind- und Kalbfleisch der Fall. Es ist so, die Pfefferkörnerproblematik - wenn man das so sagen kann - wurde tatsächlich bereits gelöst. Hier geht es noch um die Frage, wie gewürztes und nichtgewürztes Fleisch zolltarifarisch behandelt wird. Ob es richtig ist, den Import von gewürztem Fleisch zu erschweren oder zu verhindern, ist eine Frage, die man sich stellen kann. Aber die Frage ist dann auch, wie weit das zulässig ist. Vor allem wurde heute gesagt, dass es zunehmend ein Problem sei.
Wir haben ja einen Bericht der WAK-NR, das ist also nicht ein Bericht des Bundes oder irgendetwas. Es geht hier auch nicht um eine Mischmenge. Vielmehr wird hier geschrieben - und ich gehe davon aus, dass das richtig ist, wenn es aus der WAK-NR kommt -: "Bezogen auf den gesamten Konsum von 119 253 Tonnen Fleisch von Tieren der Rindviehgattung machte 2013 der Anteil des eingeführten gewürzten Rindfleischs der Tarifnummer 1602.5099 (1500 Tonnen) knapp 1,3 Prozent aus. Von den gesamten Rindfleischimporten waren rund 6,4 Prozent gewürztes Fleisch."
Beim Kalbfleisch ist der Inlandanteil am gesamten Konsum von Kalbfleisch seit 2010 von 97 Prozent auf 97,6 Prozent im Jahr 2013 gestiegen. Der Konsum von Inlandkalbfleisch steigt. Zum Glück steigt er, es ist auch qualitativ das beste Fleisch, das man haben kann. Dann heisst es: "Gemessen am Gesamtkonsum von Kalbfleisch hat die inländische Produktion anteilmässig mehr zugenommen als der Import." Zum Kalbfleisch wird auch Folgendes gesagt: "Im Vergleich zu den anderen Fleischarten" weise das Kalbfleisch nach wie vor "den höchsten Selbstversorgungsgrad" aus. Das ist eine gute Entwicklung, eine willkommene Entwicklung in der Landwirtschaft; das steht im Bericht der WAK-NR. Die Frage, ob es in den letzten Jahren in die falsche Richtung gegangen sei, ist mit Blick auf die Prozentanteile von Importfleisch am Gesamtkonsum beantwortet.
Dann zur Frage, ob es sich um ein Zollschlupfloch handle oder nicht: Wir haben diese Einreihung von gewürztem Rind- und Kalbfleisch unter die Tarifnummer 1602.5099 mit diesem Ansatz von 638 Franken je 100 Kilogramm brutto, wie er genannt worden ist. Das ist im Rahmen der bestehenden Regelungen absolut korrekt und wird auch korrekt so gehandhabt. Es besteht hier weder Chaos, noch gibt es hier ein Zollschlupfloch oder sonst was. Es ist eine Regelung, die sich auf gewürztes Fleisch bezieht; das wollte man so. Und es gibt daneben die Regelung für nichtgewürztes Fleisch. Man spricht hier also über zwei Sachverhalte: Das eine ist die rechtskonforme Verzollung bezüglich der Frage, ob es gewürztes oder nichtgewürztes Fleisch ist. Das andere ist dann die Forderung, dass gewürztes Fleisch stärker mit Zöllen belastet werden soll. Aber das hat doch nichts zu tun mit Zollschlupfloch oder mit Missbrauch oder mit dem, was ich heute alles gehört habe! Vielmehr ist das eine Frage, wie man das belasten will.
Es gibt kein Zollschlupfloch: Wir haben klare Regeln für gewürztes Fleisch, wir haben klare Regelungen für nichtgewürztes Fleisch. Die Frage ist nur, ob man das will oder ob man das gewürzte Fleisch höher belasten möchte, als es heute belastet ist. Hier spielt dann eben die Frage mit, wie das im internationalen Kontext zu sehen ist und wie das in Übereinstimmung mit den WTO-Regelungen steht. Hier kann man mit Sicherheit sagen, dass uns eine neue Regelung, also eine Anpassung in dem Sinne, wie Sie das in der Mehrheit möchten, Schwierigkeiten bringen wird.
Es ist natürlich nicht so, dass es einen Aufschrei geben wird oder einen Sturm der Entrüstung, wie Herr Ständerat Germann gesagt hat. Nein, es wird keinen Sturm der Entrüstung geben. Vielmehr wird es punktuell zu einer Erschwerung für bestimmte Waren führen, die in das EU-Ausland geliefert werden oder überhaupt geliefert werden können, sei das Wein, sei das Käse. Es wird einfach so sein, dass auf der Gegenseite dann verlangt wird, dass wir in anderen Bereichen eine Zollsenkung machen oder bei gewissen Agrarprodukten allenfalls höhere Zollkontingente einführen. Anders gesagt: Irgendwo wird das dann ausgeglichen. Das wird das Ausland nicht einfach akzeptieren.
Man kann den Bereich des gewürzten Fleisches etwas mehr schützen und dafür in Kauf nehmen, dass es in anderen Bereichen schwieriger wird. Man kann das wollen oder nicht. Es ist schon wichtig, dass die Exportmärkte offen sind, ganz allgemein für den schweizerischen Handel, für die schweizerische Wirtschaft, und natürlich auch für die landwirtschaftlichen Produkte. Die Wirtschaft, daran möchte ich Sie auch erinnern, ist natürlich der Auffassung, dass man diesen Schritt nicht machen soll, um sich nicht wieder zusätzliche Schwierigkeiten bei anderen Waren einzuhandeln, die eben auch mit Zöllen belastet sind.
Ich möchte Sie bitten, nicht auf die Vorlage einzutreten. Entgegen dem, was man landläufig meint, ist ja nicht eine Entwicklung ins Negative festzustellen. Vielmehr hat gerade beim Kalbfleisch der Inlandanteil zugenommen, weil man sich bewusst ist, dass das schweizerische Kalbfleisch gutes Fleisch ist, dass es qualitativ besseres Fleisch ist. Daher meine ich, gibt es wirklich keinen Grund, sich hier zusätzliche Schwierigkeiten einzuhandeln - wir haben genügend andere.