Fetz Anita · Ständerat · 2015-12-08
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Zusammen mit dem Bundesrat bitte ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten. Warum? Schlicht und einfach deshalb, weil das Risiko, dass in anderen Ländern Gegenmassnahmen gegen unsere eigene Landwirtschaft eingeleitet werden, im Vergleich zu den Vorteilen der vorgeschlagenen Problemlösung viel zu gross ist.
Die vorgeschlagenen Anmerkungen zum Zolltarif bewirken, dass gewürztes Fleisch anstatt in Kapitel 16 neu in Kapitel 2 des Zolltarifs eingereiht wird. Damit würde die Schweiz direkt Artikel II Absatz 1 Buchstaben a und b des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens Gatt verletzen, weil in Kapitel 2 höhere Zollansätze gelten. Die Schweiz umginge damit die mit der WTO eingegangenen Verpflichtungen. Das Risiko, beim Schlichtungsorgan der WTO eingeklagt zu werden, schätzen die Experten als hoch ein. Ebenso halten sie es für unwahrscheinlich, dass sich die Schweiz gegen eine solche Klage erfolgreich wehren könnte - einfach deshalb, weil die Faktenlage gegen die Schweiz spricht. Die Schweiz wird diesen Entscheid veröffentlichen müssen. Was passiert dann? Sie können davon ausgehen, dass die Bauernverbände und die Agroindustrie in den anderen Ländern Europas und erst recht in Brasilien, von wo wir sehr viel Rindfleisch importieren, genauso gut organisiert sind wie unsere Organisationen hier in der Schweiz und sofort bei der WTO intervenieren würden. Wenn es dann zu keiner Einigung mit der WTO käme, was sehr wahrscheinlich wäre, dann könnten und würden die anderen Länder unilateral Zölle auf Schweizer Produkten erhöhen.
Das Streitthema ist bereits, wie auch der Kommissionssprecher gesagt hat, letzten Monat im Gemischten Ausschuss zum Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU traktandiert worden. Dort hat man unmissverständlich darauf hingewiesen, dass man diesen Akt nicht hinnehmen will. Das heisst, dass das Risiko von Gegenmassnahmen sehr hoch ist.
Es ist bei der WTO immer so: Wenn es Gegenmassnahmen gegenüber anderen Ländern gibt, dann werden diese immer in erster Linie in der gleichen Branche erhoben und erst in zweiter Linie auch in anderen Branchen. Das heisst, es wird zuerst andere Teile der Landwirtschaft treffen, an erster Stelle wohl den Käse- und Weinexport, also ausgerechnet jenen Teil der Landwirtschaft, dem es mit innovativen Produkten gelungen ist, ansehnliche Exporte zu generieren.
Und wozu dieses ganze Risiko? Um 1,3 Prozent der Rindfleischproduktion und 0,04 Prozent der Kalbfleischproduktion zu schützen! Für diesen winzigen Vorteil für die Fleischbranche würden wir riskieren, dass anderen Bereichen der Landwirtschaft grosse Nachteile entstehen. Erklären Sie das mal den Winzern und den Käseproduzenten beziehungsweise den Milchbauern!
In der Kommission wurde vor allem das "Import-Trickli" kritisiert: Das qualitativ hochstehende Fleischstück mit Pfefferkörnern wird billig importiert, nachher gewaschen und als Appenzeller "Moschtbröckli" oder "Bündnerfleisch mit Migrationshintergrund" verkauft. Nun ist es aber so, ich habe mich informieren lassen: Diese parlamentarische Initiative stammt ja aus dem Jahr 2010, und unterdessen ist gerade das Pfefferfleisch, das so stark kritisiert wird, als ungewürztes Fleisch deklariert worden, also in das andere Kapitel eingefügt worden. Das heisst, das Hauptproblem ist gelöst, der Handlungsbedarf ist kaum mehr gegeben. Es geht jetzt um noch weniger Würzfleisch.
Auch das Argument der Marktverzerrung ist in der Kommission stark betont worden, und es hat mich nicht überzeugt. Wenn man sieht, wie hoch der Selbstversorgungsgrad mit Fleisch in der Schweiz ist, dann kann es wegen dieser winzigen Menge importierten Würzfleisches gar keine Marktverzerrung geben.
Ich habe einmal nachgeschaut, wie viel das ist. Am gesamten Konsum von Rindfleisch beträgt der Inlandanteil 84 Prozent. Beim Schweinefleisch sind es über 94 Prozent und beim Kalbfleisch sagenhafte 97,5 Prozent. Da kann man ja jetzt nicht mit Marktverzerrung kommen, besonders wenn man dann noch bedenkt, dass das Bundesamt für Landwirtschaft jeden Monat mehr Importkontingente zulassen muss, weil eben die Eigenproduktion die Nachfrage nicht stillen kann - natürlich vor allem bei den Edelstücken. Pro Monat werden zwischen 400 und 750 Tonnen Edelstücke Rindfleisch freigegeben. Das müssen Sie sich einmal vorstellen. Jetzt sagen einige von Ihnen, der Kommissionssprecher hat das auch gesagt, dass das immerhin 20 bis 30 Millionen Franken Zolleinnahmen für den Staat gibt. Das stimmt. Was Sie aber nicht sagen, ist, wer diese Millionen bezahlen muss. Das sind nämlich die Schweizer Konsumenten und die Gastronomie, genau jene Branche, die unter dem starken Franken am meisten leidet, die allein in diesem Jahr bereits 4 Milliarden Franken ans Ausland verloren hat.
Zum Schluss noch ein Wort zum Tierschutz, weil das in der Kommission eine grössere Debatte gab. Mir ist ja der Tierschutz auch sehr wichtig, das wissen einige Kolleginnen und Kollegen. Unabhängig davon, ob es um Katzen, Hunde, Haifischflossen oder Eidechsen geht, ich bin immer für den Tierschutz - selbstverständlich auch bei den Nutztieren in der Schweiz. Nur deshalb bin ich übrigens bereit, so hohe Preise für Schweizer Fleisch zu bezahlen, weil ich weiss, dass bei uns der Tierschutz deutlich besser ist. Doch das Argument sticht einfach nicht. Alles importierte Fleisch wird zwar auf seine Qualität überprüft, aber die schweizerischen Tierschutzbestimmungen haben darauf keinen Einfluss. Es ist also vollkommen egal, ob das Fleisch unter Kapitel 2 oder unter Kapitel 16 importiert wird - es untersteht einfach nicht den Tierschutzbestimmungen. Das ist also kein Argument, das man hier anbringen kann. Importiertes Fleisch generell, egal ob gewürzt oder ungewürzt, untersteht nicht dem Tierschutz.
Wenn ich die Argumentation alles in allem überblicke, dann möchte ich Ihnen Folgendes sagen. Ich habe mir erlaubt, hier ein bisschen ausführlicher zu sein, und zwar einfach, ich sage es Ihnen offen, damit Sie später nicht sagen können, Sie hätten es nicht gewusst. Die Faktenlage spricht eindeutig gegen die parlamentarische Initiative. Das Hauptproblem Pfefferfleisch ist gelöst. Für die winzige Menge von noch betroffenem Fleisch lohnt es sich nicht, das grosse Risiko der Retorsionsmassnahmen einzugehen. Deshalb bitte ich Sie, auf die Vorlage nicht einzutreten. Wenn Sie es dennoch tun, schiesst sich die Landwirtschaft ins eigene Knie. Die Leidtragenden werden mit hoher Wahrscheinlichkeit die Winzer und die Milchbauern sein. Denn beim Export von Wein und Käse wird es wohl zuerst Retorsionsmassnahmen geben. Damit würde der Slogan der Fleischbranche - "Alles andere ist Beilage" - einen ganz anderen Ton erhalten.