Graber Konrad · Ständerat · 2015-12-08
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Ich bedanke mich für die Beantwortung der Interpellation und vor allem für die Auslegeordnung im Zusammenhang mit den verschiedenen Arten des Crowdfundings oder der Schwarmfinanzierung, wie das auf Deutsch heisst. Ich beurteile es auch als zielführend, dass der Bundesrat zwischen Crowddonating, Crowdsupporting, Crowdlending und Crowdinvesting unterscheidet; je nach Art und Höhe der eingesetzten Beträge gilt es aus meiner Sicht zu unterscheiden. Wenn der Kunde weiss, um was es geht und welche Risiken er eingeht, kann ich mir gut vorstellen, dass die Regulierung auf einem sehr tiefen Niveau gehalten werden kann. Wenn es um grössere Beträge geht und die Risiken nicht so offensichtlich sind, sind aus meiner Sicht auch weitergehende Regulierungen erlaubt. Begrüssenswert ist es auch, dass keine eigenständige Regelung geplant ist, sondern das dies im Rahmen des Finanzdienstleistungsgesetzes aufgenommen werden soll.
Von der Stossrichtung her sind wir deckungsgleich. Es war mir auch ein Anliegen, dass anhand dieser zunehmend verbreiteten Finanzierungsform neue Entwicklungen in der Fintech-Branche nicht behindert, sondern gefördert werden; selbstverständlich immer innerhalb eines vertretbaren Rahmens. Der Schweiz bieten sich in diesem Bereich weitere Möglichkeiten zur Weiterentwicklung eines modernen Finanzplatzes. Gemäss einem kürzlich erschienenen Artikel in der "Handelszeitung" signalisiert auch die Finma diesbezüglich eine gewisse Offenheit. Das ist erfreulich. Das Wachstum des zarten Pflänzchens Fintech muss in der Schweiz unterstützt werden. Ich erkenne in der Beantwortung der Interpellation den Willen des Bundesrates dazu und bedanke mich nochmals.