Lexipedia

Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-12-08

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-12-08

Wortprotokoll

Mit einem schweizweit einheitlichen Krebsregister können die Prävention, die Früherkennung und die Behandlung von Krebserkrankungen verbessert werden. Die Daten werden weiterhin in den kantonalen Krebsregistern erfasst.

Die SGK hat den Gesetzentwurf des Bundesrates abgeändert und damit griffiger und präziser gestaltet. Die Kommission hat auch die Aufbewahrungsfrist der entsprechenden Daten verlängert. Das Gesetz soll regeln, wie Daten zu Krebserkrankungen erhoben, registriert und weitergeleitet werden, um sie auf nationaler Ebene auswerten und veröffentlichen zu können. Damit wird eine schweizweit einheitliche und vollständige Krebsregistrierung sichergestellt. Die Daten bilden die Grundlage, um Präventions- und Früherkennungsmassnahmen zu verbessern und die Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität zu evaluieren und letztlich auch zu verbessern. Gearbeitet wird mit zwei Datenkategorien. Basisdaten sind Angaben zur Person, zur Diagnose und Erstbehandlung, zum Auftreten von Metastasen sowie zur meldenden Stelle. Damit können Krebserkrankungen bezogen auf die gesamte Bevölkerung ausgewertet werden. Mit Zusatzdaten sollen Fragen zu bestimmten Krebserkrankungen oder Personengruppen beantwortet werden. Die Erhebung der Zusatzdaten kann zeitlich befristet werden und muss vom Bundesrat angeordnet werden. Um die Vollständigkeit der Daten sicherzustellen, sieht das Gesetz die Einführung einer Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und andere private oder öffentliche Institutionen des Gesundheitswesens vor.

Für uns Grünliberale ist es aus liberaler Sicht wichtig, dass die Patientinnen und Patienten der Registrierung jederzeit widersprechen können. Das nationale Krebsregister baut auf den bestehenden Strukturen auf. Die Registrierung erfolgt weiterhin in den kantonalen Krebsregistern. Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen werden wie bisher im Kinderkrebsregister erfasst. Dieses wird weiterhin vom Bund geführt. Die erhobenen Daten werden schliesslich durch eine neue, ebenfalls vom Bund geführte, nationale Krebsregistrierungsstelle zusammengeführt und aufbereitet. Die Daten werden in einem jährlichen Krebsmonitoring sowie in vertiefenden Berichten ausgewertet. Auch für andere nichtübertragbare Krankheiten, die stark verbreitet und bösartig sind, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes, sieht der Entwurf unter bestimmten Bedingungen eine finanzielle Unterstützung entsprechender Register vor.

Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 37 000 neue Krebsdiagnosen gestellt, pro Jahr sterben über 16 000 Menschen an Krebs. In den nächsten Jahren und Jahrzehnten ist aufgrund der Alterung der Bevölkerung mit einer Zunahme der Krebsneuerkrankungen zu rechnen. Der Bundesrat hat deshalb richtigerweise die Bekämpfung der Krebserkrankungen in seine Strategie Gesundheit 2020 aufgenommen. Nach der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017, welche im Mai 2013 von Bund und Kantonen verabschiedet worden ist, stellt das neue Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen einen weiteren grossen Schritt dar. Wir Grünliberalen sind bereit, diesen Schritt zu tun.

Wir treten auf die Vorlage ein und werden sie ohne Änderung verabschieden.