Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2015-12-08
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2015-12-08
Wortprotokoll
Die Vorlage, welche die vollständige Trennung von Grund- und Zusatzversicherung verlangt, datiert vom 20. September [PAGE 2100] 2013. Die Vorlage war damals eine Reaktion des Bundesrates auf die Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse". Mit einem verfeinerten Risikoausgleich und der Trennung von Grund- und Zusatzversicherung wollte der Bundesrat trotz seines Neins zur Volksinitiative nicht untätig bleiben und den Initianten in den genannten zwei Punkten entgegenkommen. Mit der juristischen Trennung von Grund- und Zusatzversicherung wollte der Bundesrat auch eine Informationsbarriere, eine sogenannte chinesische Mauer, zwischen den beiden Versicherungsbereichen einführen.
Seit 2013 ist aber viel passiert:
1. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am 28. September 2014 zum wiederholten Mal klar Nein zur staatlichen Einheitskasse gesagt, welche indirekt ebenfalls diese Trennung verlangte.
2. Ebenfalls 2014 haben die beiden Räte eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs beschlossen. Somit ist dieser Punkt der heute zu behandelnden Vorlage obsolet geworden.
3. Mit dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz und der dazugehörigen Verordnung wurden wesentliche Schritte zur Verbesserung der Transparenz unternommen.
Zur Diskussion steht heute also nur noch die juristische Trennung von Grund- und Zusatzversicherung mit der Einführung von neuen Informationsbarrieren zwischen diesen beiden Versicherungszweigen, die alle Krankenversicherer errichten müssten. Der Ständerat ist in der Frühjahrssession 2015 mit 24 zu 17 Stimmen nicht auf die Vorlage eingetreten.
Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, ebenfalls nicht auf die Vorlage einzutreten. Was sind die Gründe?
1. Die meisten Kassen haben die juristische Trennung von Grund- und Zusatzversicherung heute bereits umgesetzt. Es ist nur noch ein Dutzend von insgesamt sechzig Kassen, das diese Trennung noch nicht vorgenommen hat. Wir wollen kein Extragesetz für rund ein Dutzend überwiegend kleine Kassen schreiben. Der Bundesrat hat in keiner Weise darlegen können, dass diese Kassen weniger transparent oder für Risikoselektion anfälliger sind. Es handelt sich um einige mittelgrosse, zumeist aber um sehr kleine Kassen mit insgesamt etwas über einer Million Versicherten. Es handelt sich ja auch um Kassen, die gar nie in der Kritik standen, intransparent zu sein oder Risikoselektion zu betreiben wie die Swica.
2. Die Wahlfreiheit der Versicherten wird mit der Vorlage klar eingeschränkt. Wer heute seine Grund- und seine Zusatzversicherung getrennt haben möchte, kann dies bereits tun. Rund 80 Prozent der Versicherten machen von diesem Recht jedoch nicht Gebrauch. Sie schätzen es, dass sie ihre Krankenversicherung bei ein und derselben Versicherung haben und von dieser Servicelösung profitieren können. Die Mehrheit der Versicherten würde also zu einer Trennung ihrer Versicherung gezwungen, die sie nicht haben will. Es gibt hier keinen Bedarf für gesetzlichen Aktivismus.
3. Eine juristische Trennung, die verbunden ist mit der Einführung von Informationsbarrieren, hätte einen administrativen Mehraufwand für die Krankenversicherungen und Kunden zur Folge. Die Krankenversicherungen könnten heute bestehende Synergien nicht mehr nutzen, während die Kunden Arztrechnungen und Belege doppelt einreichen müssten. Insgesamt würde dies zu erheblichen Mehrkosten führen. Eine Studie der Boston Consulting Group im Auftrag des Verbandes Santésuisse geht von Mehrkosten von rund 400 Millionen Franken pro Jahr aus. Von positiven Auswirkungen auf die Gesundheitskosten kann also nicht die Rede sein.
4. Bisher konnte niemand einen Mehrwert, der aus der Umsetzung dieser Forderung hervorgehen soll, nachweisen.
5. Den Risikoausgleich haben wir inzwischen verfeinert.
6. Das wichtigste Argument gegen die Vorlage ist die Tatsache, dass wir mit dem neuen Aufsichtsgesetz bereits Massnahmen im Bereich der Verbesserung, der Transparenz und der Aufsicht beschlossen haben. Selbst der Bundesrat gibt zu, dass er deshalb mit einem Entscheid auf Nichteintreten auf diese Vorlage leben könnte.
Die Minderheit Ihrer Kommission bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten. Gerade weil die meisten Kassen die Vorgaben bereits problemlos erfüllen, könnten auch die restlichen Kassen zu einem solchen Schritt bewegt werden. Man habe keinerlei Probleme finanzieller Art, und es sei kein Mehraufwand ersichtlich. Die Bevölkerung sei zudem interessiert an mehr Transparenz, gerade weil die Löhne in den Chefetagen der Krankenkassen so hoch seien. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist überzeugt, dass das neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz den Behörden genügend Spielraum gibt, um bei Missbrauch einzuschreiten.
Im Namen der Mehrheit - der Entscheid fiel mit 15 zu 7 Stimmen - bitte ich Sie, nicht auf die Vorlage einzutreten, so, wie dies der Ständerat mit 24 zu 17 Stimmen auch nicht getan hat.