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Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-12-08

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-12-08

Wortprotokoll

Mit der Vorlage, die wir jetzt diskutieren, soll der Grundsatz des Risikoausgleichs gesetzlich weiter verankert werden. Neben Alter und Geschlecht wird seit dem Jahr 2012 auch ein Spital- oder Pflegeheimaufenthalt von mehr als drei aufeinanderfolgenden Nächten für die Ermittlung eines erhöhten Krankheitsrisikos berücksichtigt. Der Bundesrat will nun die Kriterien, die auf ein erhöhtes Krankheitsrisiko hindeuten, noch erweitern und neue Morbiditätsindikatoren, wie beispielsweise pharmazeutische Informationen aus dem ambulanten Bereich, bestimmen und auf Verordnungsstufe festlegen.

Der Entwurf zur Revision des KVG sieht auch die institutionelle Trennung der sozialen Krankenversicherung und der Zusatzversicherung vor, dies, um insbesondere auf finanzieller Ebene die Transparenz zu verbessern. Zusätzliche Barrieren zur Verhinderung des Informationsaustauschs über die Leistungen zwischen den beiden Bereichen sollen den Datenschutz verbessern. Gleichzeitig soll auch der Risikoselektion entgegengewirkt werden. [PAGE 2102]

Gegenwärtig führt noch ein Dutzend Gesellschaften die Grund- und die Zusatzversicherungen innerhalb derselben Rechtseinheit; die Tendenz ist abnehmend.

Die mit der Revision des KVG verfolgten Ziele, also die Bekämpfung der Risikoselektion und grössere Transparenz im Krankenversicherungssystem, entsprechen den Zielen der Strategie Gesundheit 2020, die der Bundesrat verabschiedet hat und die auch wir Grünliberalen unterstützen. Die Vorlage war aber als Reaktion auf die Volksinitiative zur Schaffung einer Einheitskasse konzipiert. Heute ist sie überholt und unnötig. Die Risikoselektion wurde mit unseren Beschlüssen bereits um die vom Bundesrat angesprochenen Elemente ergänzt.

Das zweite Element, die administrative und operationelle Trennung von Grund- und Zusatzversicherung, würde wesentlich mehr Aufwand und auch Kosten für die Versicherer und ihre Kunden, die Versicherten, verursachen. Transparenz bei den Finanzen und saubere Trennung der Daten der Grund- und Zusatzversicherung, insbesondere der Angaben, welche Rückschlüsse auf die Gesundheit erlauben, sind für uns Grünliberale von grosser Bedeutung. Deshalb haben wir auch dem Krankenversicherungsaufsichtsgesetz zugestimmt. Mit den bestehenden Gesetzen und Verordnungen ist dies alles nun genügend klar geregelt. Diese Vorschriften müssen aber sauber umgesetzt werden, und auch ihre Umsetzung muss kontrolliert werden.

Es braucht aus unserer Sicht keine Änderung des Gesetzes. Wir Grünliberalen unterstützen die Mehrheit, folgen dem Ständerat und treten nicht auf die Vorlage ein.