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AB 19272

Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-06

Wortprotokoll

Mein Antrag stellt den Zusatzkredit in keiner Weise infrage. Ich unterstütze diesen auch, ich möchte das aber einfach betont haben, weil die Expo-Leitung zuweilen Kritik oder Ergänzungsvorschläge als Opposition zur Landesausstellung an sich ausgelegt hat.

Mir geht es um eine Geste, um ein freundliches Zeichen in einem eher freudlosen Geschäft. Ich möchte, dass die freiwilligen Helferinnen und Helfer, die behinderte Expo-Besucher begleiten und ihnen so den Besuch der Landesausstellung ermöglichen, ihre Spesen ersetzt erhalten. Wenn Sie dem Antrag zustimmen, wird die Expo-Leitung über die Einzelheiten selber befinden und den Spesenersatz selber bemessen können. Im Wesentlichen geht es um Reisekosten, es kann aber in einzelnen Fällen auch um Übernachtungs- und Verpflegungskosten gehen.

Ich muss sagen, dass sich die Expo-Leitung dem Anliegen der Behinderten streckenweise angenommen hat. Aber sie hat sich sehr zugeknöpft gezeigt, insbesondere dann, als die Mittel etwas knapper wurden. Die Expo selber ist für Mobilitätsbehinderte einigermassen zugänglich, für Sinnesbehinderte aber nicht. Diese und auch geistig Behinderte und Rollstuhlfahrer sind unbedingt auf eine Begleitung für den Expo-Besuch angewiesen.

Die Expo-Leitung hat diese begleiteten Besuche auf Montag und Dienstag beschränkt. Ich denke, dass diese Regelung schon eine relativ starke Einschränkung darstellt. Bei den [PAGE 90] Behinderten wird es sich in der Regel um Tagesausflügler handeln. Warum? Das Hotelangebot in der erschwinglichen Preisklasse der Expo ist für Behinderte nicht vorhanden; so sind insbesondere die "hôtels modulaires" nicht rollstuhlgängig.

Das bedeutet, dass behinderte Expo-Besucher an einem Tag von ihrem Wohnort an die Expo und wieder zurück nach Hause reisen werden. Sie müssen natürlich bereits auf der Reise begleitet werden. Trotz dieser Probleme haben sich viele Freiwillige zur Verfügung gestellt. Sie gingen an Ausbildungskurse und mussten die entsprechenden Spesen selber übernehmen. Ich denke, dass hier jetzt ein Zeichen gesetzt werden sollte: Den Begleiterinnen und Begleitern, die freiwillig im Einsatz stehen, die Engagement zeigen und jemandem eine Freude machen wollen, sollten nun wenigstens an den Besuchstagen die Reisekosten und andere Spesen vergütet werden.

Ich muss Ihnen das heute vortragen, weil die Expo-Direktion kein Musikgehör gezeigt hat, obschon die Behindertenvertreter wegen dieser Kleinigkeit wiederholt vorgesprochen haben. Hierzu muss ich auch anmerken, dass die Behindertenorganisationen sämtliche Kosten für die Begleitung des Expo-Projektes, für diese behindertenspezifischen Fragen, selber getragen haben.

Ich finde es also am Platz, dass wenigstens jetzt eine Geste gemacht wird, damit auch diese vielleicht randständigen Besucherinnen und Besucher einen freudvollen Expo-Tag haben können; dass Sie insbesondere auch Ihre Anerkennung für alle Helferinnen und Helfer aussprechen, welche freiwillig eine gute Tat vollbringen und es eben verdienen, dass man ihre Reisekosten und anderes mehr ersetzt.

Ich danke Ihnen für diese Geste und für die Unterstützung und bitte Sie um Gutheissung des Antrages.