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Guhl Bernhard · Nationalrat · 2015-12-14

Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-12-14

Wortprotokoll

Die einzige Differenz in diesem Geschäft ist bei Artikel 6 Absatz 2.

Es geht bei dieser Differenz um einen Fehler in der Logik des Satzes, den die Verwaltung, aber auch unsere Kommission und unser Rat in der ersten Beratung leider übersehen haben. In der Kommissionssitzung wurde entsprechend Unmut kundgetan. Wir müssen uns jedoch auch selbst an der Nase nehmen, denn auch wir in der Kommission hätten diesen Fehler erkennen können. Dann wäre diese Extrarunde nicht notwendig gewesen.

Kurz zum Inhalt: Die Rede ist hier von den Koordinationsstellen der Kantone und von den Bundesstellen. Dann am Schluss heisst es aber im Text "in ihrem Kanton". Das wäre logisch, wenn es nur um kantonale Koordinationsstellen ginge. Es geht aber auch um Bundesstellen. Die Streichung dieses logischen Fehlers war in unserer Kommission unbestritten.

Wir bitten Sie, dieser Änderung zuzustimmen; es liegt ja weder ein Minderheitsantrag noch ein Einzelantrag vor. Wir bitten Sie folglich, diese Bestimmung stillschweigend gutzuheissen und der Vorlage dann in der Gesamtabstimmung zuzustimmen.

Ich möchte noch kurz daran erinnern: Der Nationalrat - wir waren Erstrat - hat dieser Vorlage mit 128 zu 45 Stimmen zugestimmt. Der Ständerat hat diesen geänderten Passus in Artikel 6 Absatz 2 einstimmig angenommen. Auch die Vorlage hat er dann einstimmig, mit 38 zu 0 Stimmen, angenommen.

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