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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-14

Wortprotokoll

Herr Schmid Martin sagt, das werde sowieso niemand machen, und wenn er es machen würde, dann würden wir dann sehen, was es für Auswirkungen hätte. Die Kantone sind der Auffassung, dass man diese Möglichkeit der Steuergutschrift nicht einführen sollte.

Es ist so, wie Sie gesagt haben: Unternehmenspraktiker sind für die Steuergutschrift und Anteilseigner sind für den Abzug. Das ist so, wenn man es auf die Kurzfassung bringt. Wozu führt das? Das führt dazu, dass man unter den Kantonen einen Methodendualismus oder -pluralismus hätte, wenn es ganz unglücklich läuft, und zwar in der Frage, wie man das handhaben kann. Das würde zumindest die Anwendung nicht vereinfachen. Das ist, denke ich, nicht im Sinne der Vereinfachung des ganzen Systems, wenn man an verschiedenen Orten die Möglichkeit gibt, verschiedene Methoden anzuwenden.

Ich würde den Umkehrschluss ziehen: Wenn man es sowieso als nicht wahrscheinlich erachtet, dass irgendjemand das einmal einführen würde, dann müssen wir es ja auch nicht vorsehen. Wenn nämlich ein Kanton das machen würde, dann würde es schon zu gewissen Schwierigkeiten führen, beispielsweise in der Frage, wie man eine Steuergutschrift macht. Nach welchen Kriterien würde man das dann machen? In welchem Kanton gilt es? Wie soll es gehandhabt werden? Ich würde das Steuersystem nicht noch mehr verkomplizieren, es ist schon kompliziert genug.

Man kann für beides an sich Gründe anführen, aber mir scheint der Weg mit den Abzügen richtig zu sein.