Jans Beat · Nationalrat · 2015-12-14
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-14
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Diese Motion will unnötige Verwaltungskosten senken. Wer will das nicht? Es lohnt sich trotzdem, ein wenig genauer hinzuschauen, was Sie da beschliessen, wenn Sie diese Motion annehmen. Jedenfalls lehnen wir von der Kommissionsminderheit die Annahme ab, der Bundesrat auch, und zwar mit sehr guten Gründen.
Die Motion will den Bundesrat mit etwas beauftragen, was er sowieso tun will: Er soll nämlich möglichst rasch alle Massnahmen, die er selber ergreifen kann, umsetzen, Massnahmen, die er übrigens in einem ausgezeichneten Bericht dargelegt hat. Der Bundesrat macht das also schon und hat das Anliegen somit teilweise schon erfüllt. Dort, wo er gesetzliche Anpassungen machen müsste, hätte der Bundesrat dem Parlament innerhalb von neun Monaten nach Annahme dieser Motion entsprechende Vorlagen zu unterbreiten. Es lohnt sich, das genauer anzuschauen. Einfach nur aufs Tempo zu drücken ist nämlich in aller Regel nicht nützlich. Ich behaupte vielmehr, dass dieser Vorstoss Bürokratie mit Bürokratie bekämpft, sodass er ausser warme Luft nichts bringt.
Der Bundesrat hat, wie gesagt, einen ausgezeichneten Bericht erarbeitet. In diesem sind nicht weniger als 32 Massnahmen ausgearbeitet. Die Hälfte von diesen ist Sache der Kantone; da können wir mit diesem Vorstoss nicht beschleunigend wirken. Dann gibt es Massnahmen, die der Bundesrat schon ergriffen hat, und es gibt Massnahmen, die zum Beispiel E-Government betreffen.
Sie wissen, dass beim Bund IT-Projekte auch schon abgestürzt sind. Daher weiss ich nicht, ob es sinnvoll ist, jetzt über einen solchen Vorstoss ganz grundsätzlich die IT-Projekte in diesem Bereich beschleunigen zu wollen. Das wird wahrscheinlich nichts bringen ausser unsorgfältiges Vorgehen, was ja, wie gesagt, auch schon in die Hose gegangen ist und mit erheblichen Kosten für den Bund verbunden war.
Dann gibt es Gesetzgebungsprojekte, die im Rahmen anderer Gesetzgebungsprojekte bereits unterwegs sind; ich [PAGE 2178] nenne da die Unternehmenssteuerreform III oder die Revision des Aktienrechts. Wollen Sie nun, dass der Bundesrat diese spezifischen Massnahmen aus diesen Gesamtprojekten herausbricht und sie Ihnen innerhalb von neun Monaten separat vorlegt? Macht das irgendeinen Sinn? Bringt das Beschleunigung? Wahrscheinlich nicht.
Wenn man all diese Projekte so "strählt", bleibt dann nach Angabe des Bundesrates genau noch eines übrig, und das ist der Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer. Dieses Projekt würde in der Tat eine erhebliche Entlastung bringen. Ein Einheitssatz wäre sehr viel unkomplizierter, das wissen wir alle, denn es gäbe sehr viel weniger Steuerausnahmen. Aber vor vier Jahren haben wir das hier im Parlament abgelehnt, und zwar aus guten Gründen. Sie wissen: Wenn wir einfach so mir nichts, dir nichts bei der Mehrwertsteuer einen Einheitssatz einführen würden, hätte das unsoziale Konsequenzen, und es hätte auch erhebliche Auswirkungen auf die Bundesfinanzen.
Es bleibt also nichts übrig, was Sie mit diesem Vorstoss erreichen können. Ausser Spesen nichts gewesen. Wenn Sie, wie Herr de Buman und Frau Flückiger gesagt haben, ein Zeichen setzen wollen, dann setzen Sie es. Aber tun Sie nicht so, wie wenn dabei irgendetwas herausschauen würde.
Ich meine, wer wirklich die Verwaltungskosten abbauen will, der muss auch als Gesetzgeber seine Arbeit machen. Der muss mit anderen zusammensitzen und mehrheitsfähige Lösungen finden. Es reicht nicht, auf den Bundesrat einzudreschen. Wir selber müssen unseren Beitrag leisten, und dafür braucht es mehrheitsfähige Vorlagen. Wir sind dazu bereit, kommen Sie auf uns zu!