Lexipedia

Masshardt Nadine · Nationalrat · 2015-12-14

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-14

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion des heutigen Ständerates Caroni können wir unnötige Bürokratie abbauen und zeitgemässe Vereinfachungen vornehmen. Verlieren würde niemand etwas. Die vorgeschlagenen Änderungen leuchten ein, weshalb sie, so hoffe ich, breite Unterstützung finden werden. Der Bundesrat empfiehlt ja die Annahme der Motion.

Was will die Motion? Erstens soll die heute zwingende Wartefrist von zehn Tagen zwischen dem Ehevorbereitungsverfahren und der Trauung abgeschafft werden. Künftig soll es Verlobten also freistehen, sich direkt im Anschluss an das Vorbereitungsverfahren oder in einem speziellen Akt innert dreier Monate trauen zu lassen.

Zweitens soll das zwingende Erfordernis zweier Trauzeugen aufgehoben werden. Den Verlobten soll es aber offenstehen, wie heute zwei Trauzeugen beizuziehen, falls sie das wünschen.

Warum drängen sich diese Vereinfachungen auf? Die Wartefrist von zehn Tagen ist ein alter Zopf und bloss noch historisch begründet. Ihr Ursprung liegt im damaligen Verkündungsverfahren. Damals wurden Trauungen noch öffentlich ausgeschrieben. Dies entspricht nicht mehr der heutigen Realität. Für diese Frist gibt es heute keinen zwingenden Grund mehr. Alles Rechtliche wird im Vorbereitungsverfahren überprüft. Da prüfen die Zivilstandsbeamten, ob es Anhaltspunkte für eine Scheinehe gibt, ob der Aufenthalt nachgewiesen ist, ob sonst alles korrekt ist und der Eheschliessung nichts im Wege steht.

Einen Beweis dafür, dass die Wartefrist überholt ist, liefert nicht zuletzt das Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare: Es kennt keine solche Bedenkzeit. Bereits bei der Vernehmlassung zur Revision der Zivilstandsverordnung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes waren diverse Kantone der Ansicht, dass Artikel 100 ZGB aufgehoben werden sollte, mit dem Ziel, die Differenz zu beseitigen. Nur gerade ein Kanton wollte damals die Wartefrist auch für gleichgeschlechtliche Paare einführen.

Weiter kennen auch unsere Nachbarländer Deutschland und Österreich keine solche Frist für den Eheschluss. Zudem wurde in der Schweiz die Bedenkfrist für die Ehescheidung per 1. Februar 2010 abgeschafft. Die Motion will aber keinen Zwang zur sofortigen Eheschliessung, im Gegenteil: Wer will, kann nach dem Vorbereitungsverfahren bis zu drei Monate mit der Eheschliessung warten und sich so eine lange Bedenkfrist ausbedingen.

Das Gleiche gilt für die Trauzeugen. Heute haben diese keine rechtliche Funktion mehr. Entsprechend verlangt das Partnerschaftsgesetz auch keine Zeugen. Deutschland und Österreich kennen ebenfalls keine solche Pflicht. Aber auch hier gilt: Es ist keinesfalls das Ziel des Vorstosses, Verlobten zu verbieten, sich von Trauzeugen zur Eheschliessung begleiten zu lassen, im Gegenteil: Wer will, soll das auch künftig tun können - freiwillig.

Sie sehen also, vieles spricht dafür, unnötige Bürokratie und aus der Zeit gefallene Vorschriften abzuschaffen. Ich bitte Sie daher um Annahme der Motion.