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Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-12-14

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-14

Wortprotokoll

Auch da ist ein schöner Teil der Debatte eigentlich bereits in der Eintretensdebatte geführt worden. Es geht um die Teilbesteuerung. Artikel 18b betrifft Geschäftsvermögen und Artikel 20 Privatvermögen. Dieses Teilbesteuerungsverfahren ist im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II eingeführt worden. Es sollte die wirtschaftliche Doppelbelastung verhindern, die entsteht, wenn Unternehmensgewinn als Dividende ausbezahlt wird und zuerst auf der Gewinnsteuerseite und danach noch mit der Einkommenssteuer erfasst wird. Man wollte diese Doppelbelastung beseitigen. Mit der nun vorliegenden Unternehmenssteuerreform III soll dieses Teilbesteuerungsverfahren vereinheitlicht und für die Kantone obligatorisch eingeführt werden. Die Entlastung soll nur noch über die Bemessungsgrundlage und nicht mehr über den Steuersatz möglich sein, und sie soll auf 30 Prozent begrenzt werden.

Der Bundesrat argumentiert insbesondere damit, dass im Zuge der Gewinnsteuerreduktionen der vergangenen Jahre diese Parität hergestellt ist. Die Unternehmenssteuerreform III wird tendenziell auch wieder zu Reduktionen der Gewinnbesteuerung führen, sodass diese wirtschaftliche Doppelbelastung nicht nur beseitigt, sondern zum Teil sogar überkompensiert worden ist. Man hat das Phänomen festgestellt, dass Dividenden statt Lohn bezahlt wurden und damit auch den Sozialwerken Mindereinnahmen angefallen sind. Auch diese Anreize sollen beseitigt werden. Die positive Nebenwirkung des Ganzen wäre, dass mit dieser Teilbesteuerungsänderung für den Bund rund 100 Millionen Franken und bei den Kantonen rund 330 Millionen Franken an Mehreinnahmen resultieren würden. Diese Zahlen - das sind immer so Momentaufnahmen - können sich aufgrund dynamischer Entwicklungen schon noch ändern, aber die Grössenordnungen würden in etwa dort liegen. Auch hier haben wir ein Paket, das mit den Kantonen ausgehandelt worden ist, auch hier sollte man auf mögliche Einnahmen oder Zusatzeinnahmen nicht verzichten, weil sonst die ganze Gegenfinanzierungskonzeption auseinanderfallen würde.

Deshalb beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, mit dem Bundesrat zu fahren. Wir haben eine Minderheit I (Fetz), die eine Vollbesteuerung fordert, also eine Besteuerung von 100 Prozent. Der Antrag Fetz ist in der Kommission gegenüber dem Entwurf des Bundesrates mit 8 zu 4 Stimmen abgelehnt worden. Dann haben wir den Antrag der Minderheit II (Schmid Martin), der auf der Fahne aufgeführt ist. Sie will gemäss bisherigem Recht verfahren. Dieser Antrag ist in der Kommission mit 7 zu 5 Stimmen abgelehnt worden. Das heisst also, dass die Mehrheit Ihnen einmal mit 7 und einmal mit 8 Stimmen beantragt, der Fassung des Bundesrates zu folgen. Die positive Nebenwirkung wäre eben, dass es 100 Millionen Franken Mehreinnahmen beim Bund und rund 330 Millionen Franken Mehreinnahmen bei den Kantonen gäbe.

Ich bitte Sie, gemäss Mehrheit zu verfahren.