Germann Hannes · Ständerat · 2015-12-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-14
Wortprotokoll
Ganz so stark muss der Kommissionspräsident den Teufel jetzt auch wieder nicht an die Wand malen. Immerhin hat er ja selber ausgeführt, dass man das Anliegen der zinsbereinigten Gewinnsteuer in der Kommission sehr ernst genommen hat.
Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder jetzt, da alles auf dem Tisch liegt, voranzugehen oder dann, das ist die zweit- oder drittbeste Lösung, den Weg über eine Kommissionsmotion zu gehen und das irgendwann in einer vierten Reform aufzugreifen. Aber wissen Sie: Die Regelung des Bundes für die angesprochenen sogenannten Finance Branches, für die Prinzipalgesellschaften, läuft, Irrtum vorbehalten, 2018 aus. Wenn dann nichts mehr da ist für diese Unternehmen, haben wir ihnen nichts mehr zu bieten, und das sind ausgerechnet die Unternehmen, die von allen am mobilsten sind. Dann gehen sie weg, oder mindestens ist die Gefahr sehr gross, dass sie weggehen. Ein Teil wird sicher weggehen, und wir haben es verpasst, ihnen einen Anreiz zum Bleiben zu bieten.
Nun, so wahnsinnig wild ist das System nicht. Schauen Sie: Heute hat ein Unternehmen einen Kredit, eine Anleihe oder [PAGE 1274] anderes Fremdkapital. Dafür kann man selbstverständlich die Zinsen abziehen. Vielleicht sind es 3 Prozent, beim Kontokorrent sind es 5 oder 6 Prozent, die man auch heute noch bezahlt, wenn man es überzieht. Es fällt also sowieso ein Zinsabzug an, und das ist gerechtfertigt. Wir haben eigentlich ein Interesse daran, dass die Gesellschaften, die in der Schweiz sind, möglichst stark kapitalisiert sind, möglichst viel Eigenkapital haben, denn dann sind sie stabiler. Aber just für das Eigenkapital erheben wir auch in Zukunft die Emissionsabgabe - das sei nur so nebenbei erwähnt -, und nun besteht eine Möglichkeit, hier mit den internationalen Gepflogenheiten gleichzuziehen: Wir können einen kalkulatorischen Zinsabzug zulassen, allerdings nicht auf dem gesamten Eigenkapital, sondern nur auf dem sogenannten Sicherheitseigenkapital. Sie sehen, wie das im Minderheitsantrag umschrieben ist.
Wir haben auch ein Berechnungsbeispiel erhalten: Zu 100 Prozent angerechnet wird beispielsweise das gesamte Aktienkapital. Es gibt dann aber andere Aktiven, beispielsweise Darlehen an Gruppengesellschaften, diese werden mit 15 Prozent gewichtet. Bauland wird mit 55 Prozent gewichtet, Liegenschaften mit 45 Prozent usw. Dann ergibt sich am Schluss eine Rechnung: Eigenkapital minus dieses gewichtete Kerneigenkapital. Wir kennen dieses Unterlegen von verschiedenen Aktiven von den Banken im Basel-II- und im Basel-III-System.
Diese Ansätze sind bekannt. Dann haben wir Eigenkapital abzüglich des Kerneigenkapitals. Bei unserem Beispiel waren es 100 Millionen Franken minus das gewichtete Kapital von 88,5 Millionen, womit in dieser Rechnung 11,5 Millionen Franken Sicherheitseigenkapital verblieben. Der Bundesrat hat einen kalkulatorischen Zinssatz von 3 Prozent genommen, worauf auf Sicherheitseigenkapital ein Eigenkapitalzinsabzug von knapp 350 000 Franken gemacht werden könnte. Wenn Sie den Antrag in der Fahne anschauen, sehen Sie, dass wir heute nicht von 3 Prozent sprechen; wir sprechen hier in Artikel 59 Absatz 1quater von der zehnjährigen Bundesobligation, erhöht um einen Zuschlag von 50 Basispunkten. Wir könnten dieses System heute also eigentlich zum Nulltarif einführen, ohne Risiko. Es ist ein gutes System: Die Kantone haben die Möglichkeit, einen Deckel zu setzen und so ihren Spielraum auch zu nutzen.
Nicht für alle Kantone ist die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer gleichermassen wichtig. Aber es gibt schon eine stattliche Anzahl, die grossen Wert darauflegt. Hier beziehe ich mich gerne auf das Schreiben von Pascal Broulis und Roland Brogli, das Sie vermutlich auch erhalten haben. Die Schreibenden legen dar, dass es im Interesse ihrer Kantone - Waadt und Aargau, zwei grosse Kantone - sei, dass ihnen diese gewichtigen Unternehmen nicht abhandenkommen bzw. dass Neuansiedlungen auch tatsächlich zustande kommen, weil im Moment, international gesehen, Plätze wie Luxemburg doch unter erheblichem Druck sind. Ich frage Sie: Wollen Sie jetzt lieber, dass diese Unternehmen künftig in London, Irland oder auf den Kanalinseln bzw. weiterhin in Luxemburg sind oder dass sie auch in der Schweiz die Möglichkeit haben, zu bleiben und hier attraktive Bedingungen vorzufinden? Das ist eben eine sogenannt dynamische Betrachtung. Zu dieser dynamischen Betrachtung mache ich gerne noch zwei, drei Ausführungen.
Wenn man es von der finanziellen Seite her anschaut, dann sind gemäss meinem Minderheitsantrag direkte Einnahmen aus diesem Steuersubstrat in Betracht zu ziehen. Sie belaufen sich auf 236 Millionen Franken für den Bund und 98 Millionen Franken für Kantone und Gemeinden. Hinzu kommen dann indirekt generierte signifikante Steuereinnahmen von Dienstleistungserbringern; Stichworte: Finanzdienstleistungen, Rechts- und Steuerberatung, Revision usw. Die induzierten Effekte aufgrund der Steuern und Abgaben fallen hingegen kaum ins Gewicht, da die betroffenen Unternehmen nicht sehr beschäftigungsintensiv sind; das soll doch hier auch erwähnt werden.
Ich meine nun aber, wenn zwei gewichtige Kantonsvertreter, Herr Broulis und Herr Brogli, uns im Namen ihrer Kantone auffordern, wir sollten diese zinsbereinigte Gewinnsteuer hier in die Reform aufnehmen, dann würde ich das doch ernst nehmen. Wenn man nämlich sieht, was sie in ihrer Begründung aufführen, stellt man fest, dass das dann doch ziemlich schwer wiegt. Sie schreiben ganz konkret von schädlichen Auswirkungen für diejenigen Kantone, in denen Handelsunternehmen niedergelassen sind, die eben weder über die Patentbox noch über die Neubewertung der stillen Reserven eine Lösung erhalten. In diesem Sinne bitte ich Sie, den Schritt zu machen, ohne jetzt auf die Details einzugehen.
Man hat auch viel mit der Wirtschaft und der Steuerkonferenz zusammengearbeitet, um einen möglichst verträglichen Vorschlag, eine möglichst verträgliche Fassung zu finden. Wenn dieser Punkt aufgenommen ist, bleibt er auf der Fahne und kommt in den Nationalrat. Wenn er sich, Herr Kommissionspräsident, lieber Roberto, trotzdem als Killerargument herausstellen sollte, haben wir in einer zweiten Phase immer noch die Möglichkeit, die Vorlagen aufzutrennen, die anderen unbestrittenen Dinge vorzuziehen und diese zinsbereinigte Gewinnsteuer in einem separaten Beschluss nachträglich zur Abstimmung zu bringen. Dann kann man dazu separat das Referendum ergreifen. Das wäre nun wirklich der direkte und schlaue Weg, statt über den Umweg einer Motion eine Lösung einzuleiten, die dann vielleicht zu spät kommt.
Ich bitte Sie wirklich, diesem Modell eine Chance zu geben. Es sind alle Sicherheitsschleusen eingebaut. Die Entlastungsobergrenze ist drin, diese 80 Prozent, die gerechtfertigt sind, da stehe ich dazu. Ich würde auch bei anderen Sachen Hand bieten, bei denen ich jetzt noch in der Minderheit war, damit man diese Möglichkeit schafft. Sie muss auch finanziell verkraftbar sein, dazu stehe ich auch, und dafür haben Sie mein Wort, in einer nächsten Runde, wenn das Modell denn drinbleibt. Ich bitte Sie, diesem Modell eine Chance zu geben. Das ist nun wirklich eine Attraktivierung des Wirtschaftsplatzes Schweiz.