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Zanetti Roberto · Ständerat · 2015-12-14

Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-14

Wortprotokoll

Mit der Input-Förderung gemäss Artikel 25a sollen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen steuerlich privilegiert werden können - können, es ist eine Kann-Vorschrift -, und zwar über die eigentliche Zahl hinaus. Man soll sie als Aufwand höher ausweisen können, als sie frankenmässig anfallen. Die Kommission hat dann in Absatz 1 auf ausdrücklichen Wunsch der Finanzdirektoren bzw. der Kantone diese Begrenzung auf 150 Prozent eingeführt - ich habe fast Hemmungen zu sagen: der Kantone. Aber ich finde halt, dass die Finanzdirektoren doch noch halbwegs legitimierte Kantonsvertreter sind. Damit soll eine Nullbesteuerung verhindert werden, die an sich möglich wäre. Vor allem soll auch nicht ein allzu aggressiver Steuerwettbewerb möglich sein. Diesen modifizierten Absatz 1 hat die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates angenommen. In diesem Sinn bitte ich Sie, gemäss Mehrheit der Kommission und nicht gemäss Bundesrat zu stimmen.

Dann haben wir aber noch eine Minderheit Schmid Martin, die den Kantonen die Möglichkeit einräumen will, eben auch Steuergutschriften anstelle eines Abzugs zu gewähren, also Steuergutschriften statt Abzug. Das ist allerdings etwas, was von den Kantonen ausdrücklich abgelehnt wird, und zwar, weil sie insbesondere auch eine administrative Komplizierung erwarten. Das müsste ja dann mit den Gemeinden aufgeteilt werden usw. Deshalb hat auch hier der modifizierte Absatz 1, also mit der 150-Prozent-Limite, gegenüber dem [PAGE 1282] Antrag Schmid Martin mit 7 zu 6 Stimmen obsiegt, und die Mehrheit beantragt Ihnen, diese Steuergutsschriftgeschichte nicht einzuführen. So viel zum ersten Absatz.