Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-12-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-12-15
Wortprotokoll
Sie beschäftigen sich hier mit den Problemen der heutigen Asbestopfer. Was ist heute die Ausgangslage? Wie ich Ihnen bereits gesagt habe, gibt es zwei Wege. Der erste: die Lehren aus der Situation der Asbestopfer zu ziehen und eine Verlängerung der Verjährungsfrist vorzusehen; das haben Sie abgelehnt. Der zweite Weg: jetzt eine Lösung für die heutigen Asbestopfer vorzusehen. Was gibt es da für Möglichkeiten? Sie können sagen: "Wer eine tödliche Krankheit eingefangen hat, hat Pech gehabt; das kümmert uns nicht, wir legiferieren nicht." Die Wirtschaft, die Verursacherin, denkt vielleicht, das sei für sie die einfachste und vor allem auch die günstigste Lösung.
Nun gehört zur Ausgangslage aber eben auch der Entscheid des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg, der von der Schweiz verlangt, dass sie eine Lösung findet, und zwar auch für die heutigen Asbestopfer. Wenn Sie den neuesten Entscheid des Bundesgerichtes lesen, jenen vom 11. November 2015, sehen Sie: Das Bundesgericht hat für die Person, die in Strassburg Recht bekommen hat, entschieden, dass ihr Fall, ungeachtet der bereits eingetretenen Verjährung, an die erste Instanz zurückgeschickt wird und dass diese materiell entscheiden muss. Das Bundesgericht hat aufgrund des Entscheides des EGMR nun gesagt, das erstinstanzliche Gericht müsse sich materiell mit dieser Frage und mit diesem Fall beschäftigen, obwohl die Verjährung gemäss geltendem Recht bereits eingetreten ist.
Es gibt noch ein paar andere Fälle, die beim Bundesgericht hängig sind. Ist es im Interesse der Wirtschaft, zu sagen, dass wir jetzt einfach einmal schauen? Es könnte ziemlich unkontrollierbar werden; es könnte sein, dass Asbestopfer dann halt diesen Weg wählen. Sie müssten dann vielleicht auch nicht mehr alle zuerst nach Strassburg, denn das Bundesgericht hat jetzt ja gesehen, dass Strassburg gesagt hat, die heutige Verjährungsfrist, auch auf die heutigen Asbestopfer angewendet, sei EMRK-widrig, die Schweiz müsse da eine Korrektur vornehmen. Das Bundesgericht hat damit die Grundlage dafür, diese Fälle trotz eingetretener Verjährung an die erste Instanz zurückzuschicken und eine materielle Prüfung zu verlangen. Wenn man aber Rechtssicherheit will und wenn die Verursacher wissen wollen, was auf sie zukommt, ist das keine gute Situation.
Zur Frage, ob man warten soll, bis die Fondslösung kommt: Man ist jetzt schon eine Weile dran, vielleicht kommt sie bald, vielleicht kommt sie nicht so schnell, vielleicht kommt sie gar nie. Sie wissen, wie das bei runden Tischen ist. Das ist offen, es gibt keine Verpflichtung. Es gibt vielleicht ein bisschen mehr oder weniger Druck. Aber jetzt zu sagen: "Wir machen einmal nichts, warten auf die Fondslösung und schauen, ob da beim runden Tisch etwas passiert", ist auch gegenüber den Opfern, die diese in vielen Fällen tödliche Krankheit haben, keine Antwort; wir sollten das Problem nicht einfach aussitzen.
Ich denke, es ist auch keine Antwort, zu sagen, dass wir das alles den Gerichten überlassen. Sie sind der Gesetzgeber. Wenn es in Strassburg ein Urteil gibt, das aufzeigt, dass wir hier eine menschenrechtswidrige Situation haben, dann ist der Gesetzgeber gefragt und nicht die Gerichte. Dafür sind Sie auch gewählt worden, um politische Antworten auf bestehende EMRK-widrige Situationen zu geben.
Nun stellt sich die Frage, ob die Lösung Ihrer Kommission eine Fondslösung behindert, sodass man sagt, man lasse das gleich und werfe das Handtuch. Ich bin der Meinung, dass so, wie das Ihre Kommission formuliert hat, genau das [PAGE 1303] Gegenteil der Fall ist. Die Kommission hat nicht gesagt: Fonds oder eine Möglichkeit, wieder ans Gericht zu gelangen. Ihre Kommission hat mit diesem Entscheid gesagt: Die Fondslösung ist nach wie vor etwas Gutes, wir unterstützen sie, wir hoffen, dass etwas zustande kommt. Wenn etwas zustande kommt, dann soll man auch nicht wieder vor Gericht gehen können. Dann sollen nicht mehr die Gerichte entscheiden, sondern dann soll diese Fondslösung gelten.
Ich muss Ihnen sagen, dass diese Entscheidung ziemlich mutig ist. Denn am Schluss wissen Sie ja noch nicht, wie die Fondslösung dann genau ist. Vielleicht ist es eine miese kleine Lösung. Aber vielleicht ist es auch wirklich eine Lösung, die den problematischen Situationen gerecht wird. Wir hoffen das alle. Dann können die Wirtschaft und diejenigen, die sich da eingebracht haben, darauf zählen, dass die Gerichte das Ganze nicht wieder übersteuern. Das Beste, was ihnen passieren kann, ist doch die Subsidiarität dieser Lösung. Deshalb ist es in der jetzigen Situation auch die Lösung, die Rechtssicherheit gibt und die voraussichtlich das Potenzial hat, EMRK-konform zu sein. Gleichzeitig motiviert die Fondslösung, sich am runden Tisch mit einer guten Lösung zu finden, die den Opfern auch gerecht wird. In diesem Sinne denke ich, dass Ihre Kommission einen sinnvollen Entscheid gefällt hat.
Herr Ständerat Kuprecht hat beim Eintreten aufgeworfen, es sei dann noch alles offen bei den Ansprüchen, wer Ansprüche habe. Die Vorlage, die Formulierung sagt hier sehr klar, dass Genugtuungsansprüche der Angehörigen der erkrankten Person denkbar sind; hingegen nicht erfasst sind die Ansprüche, die vererbt wurden. Ihre Kommission hat das bereits klar und eindeutig ausgeschlossen. Sie hat wirklich versucht, auf die Opfer zu fokussieren. Sie hat die Möglichkeit und den Anreiz für eine Lösung am runden Tisch ebenfalls mit einbezogen. Sie hat subsidiär entschieden. Wir wollen ansonsten auch eine Lösung, die EMRK-konform ist. Ich denke, sie hat vieles unter einen Hut gebracht. Es war eine lange Diskussion. Wir hatten vonseiten der Verwaltung verschiedenste Möglichkeiten aufgezeigt, und die Tatsache, dass sich Ihre Kommission dann einstimmig auf diese Lösung einigen konnte, zeigt auch, dass da alle einen Schritt aufeinander zu gemacht haben.
In diesem Sinne kann auch der Bundesrat diesen Antrag der Kommission unterstützen.