Gross Jost · Nationalrat · 2000-03-08
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, hier der Mehrheit zu folgen und die Minderheiten I und II abzulehnen. Ich sage aber gleich auch, dass die Minderheit II (Borer) bei uns grössere Sympathien weckt als die Zementierung der gegenwärtigen Kategorien auf Gesetzesstufe. Der Bundesrat und die Mehrheit wollen ja wie bislang diese Kategorienbildung an die Verordnungskompetenz des Bundesrates delegieren.
Demgegenüber möchte die Minderheit I (Meyer Thérèse) das bestehende unbefriedigende System auf Gesetzesstufe noch zementieren, während die Minderheit II (Borer) eine weitgehende Liberalisierung mit nur zwei Kategorien - mit und ohne Verschreibungspflicht - postuliert.
Sicher ist der bestehende Rechtszustand völlig unbefriedigend, da hat Herr Borer absolut Recht. Es ist rein vom Ermessen der einzelnen kantonalen Gesundheitsdirektionen abhängig, welches Medikament in einer Apotheke oder in einer Drogerie verkauft werden kann. Vor allem das Verhältnis der Kategorien C und D zueinander ist höchst unklar. Es kommt immer wieder zu Änderungen aufgrund von bürokratischen Positiv- oder Negativlisten. Das ganze System ist hochgradig bürokratisch. Hier müsste man sicher vom Bundesrat erwarten, dass er das bestehende System dekartellisiert, weil es tendenziell einem berufsständischen Protektionismus vor allem der Apotheker huldigt.
Deshalb sind wir in der Eventualabstimmung, wenn die Minderheit I und die Minderheit II einander gegenübergestellt werden, klar der Meinung, es sei dem Antrag der Minderheit II (Borer) zuzustimmen. Wir würden aber in der Hauptabstimmung doch meinen, dass der Spatz in der Hand - auch gegenüber dem Ständerat - besser ist als der sehr weit gehende Antrag der Minderheit I (Meyer Thérèse).
Nicht zustimmen können wir dem Antrag Imhof. Das ist eine Verwässerung der Schutzwirkung des Gesetzes. Ich möchte Herrn Imhof fragen, ob das nicht auch kontraproduktiv ist. Sein Antrag wird einfach dazu führen, dass Arzneimittel vermehrt in die restriktiven Kategorien eingeteilt werden. Damit ist für sein Anliegen eigentlich wenig gewonnen. Ich bitte Sie deshalb, diesen Einzelantrag abzulehnen.