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AB 193411

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2015-12-15

Wortprotokoll

Die Motion Galladé geht eigentlich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zurück. Wir haben in einem Fall einem Angehörigen der Armee die Waffe verweigert, der mit Nazi-Emblemen um sich geschmissen hatte bzw. entsprechend tätowiert war. Das Bundesverwaltungsgericht hat unseren Entscheid dann abgelehnt und uns angewiesen, diesen Wehrmann wieder mit einer Waffe auszustatten. Hier möchte Frau Galladé entsprechend einhaken. Wir haben das Gerichtsurteil zu respektieren. Wir machen aber nach wie vor eine sehr sorgfältige Personensicherheitsprüfung, zunächst bei der Rekrutierung unserer Leute und dann noch einmal in dieser Zwischenzeit, bevor sie die Rekrutenschule tatsächlich absolvieren.

Sie haben jetzt in den letzten Wochen in den Medien gelesen, dass wir 1200 junge Männer nicht zum Militärdienst zulassen bzw. ihnen keine Waffe geben, weil sie entsprechend vorbestraft und bereits aktenkundig sind, dies in einer Grössenordnung, in einem Umfang, die es eigentlich nicht zulassen, dass wir ihnen im Militär eine Waffe geben. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes steht etwas im Widerspruch zu unserer bisherigen Praxis. Wir haben auch hier für die Zukunft einen Weg zu finden.

Ich bitte Sie daher, die Motion in dieser Form abzulehnen, sie entspricht nicht der Rechtsprechung. Im Alltag prüfen wir sehr sorgfältig. Wir haben aber auch immer wieder Rekurse, wenn wir jemandem die Waffe nicht geben oder ihn vom Militärdienst ausschliessen. Dann ist immer wieder abzuklären, ob es vielleicht jugendlicher Leichtsinn war, der zu einer Straftat geführt hat, oder wie das tatsächliche Gefahrenpotenzial jeweils ist. Das ist nicht nur eine Routinebefragung - solche Personen befragen wir dann vielmehr auch mithilfe von Psychiatern. Wir machen ja diese dreitägige Rekrutierung und prüfen dann noch einmal.

Ich denke, wir haben hier durchaus einen Weg gefunden, um auszuschliessen, dass Gewaltpotenzial auf diesem Weg Einlass in die Rekrutenschule findet. Die Motion ist verständlich. Sie ist als Reaktion auf dieses Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu verstehen. Unsere Praxis ist aber, denke ich, stichfest, und es ist nicht nötig, sie zu ändern.

Ich bitte Sie also, die Motion Galladé abzulehnen.