Minder Thomas · Ständerat · 2015-12-15
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-15
Wortprotokoll
Eines löst das Verjährungsrecht nicht: das Problem der ganzen Asbestgeschichte. Sie ist aber, zusammen mit dem Fall Gretzenbach, Auslöser dieser Vorlage. Ob 10, 20 oder 30 Jahre Verjährungsfrist oder länger - das Problem der Asbestfälle wird mit diesem neuen Gesetz nicht gelöst. Ich bin der Meinung, es sollte mit diesem neuen Gesetz auch nicht gelöst werden. Warum nicht? Weil eine Rückwirkung in einem Gesetz, gleich welcher Art, unschön ist und vermieden werden sollte. Namhafte Minderheiten unserer Räte wollten kürzlich Volksinitiativen gar für ungültig erklären, weil sie rückwirkende Bestimmungen enthielten. Gerade wir als Gesetzgeber sollten da vorbildlich sein und nicht rückwirkend agieren.
Ebenso vermieden werden sollten lange Übergangsfristen. Welche Frist man nun wählt, ob jene für die Asbestopfer oder jene für die Erben, es wäre ohnehin eine willkürlich festgelegte Übergangszeit. Nach dem Asbestverbot von 1989/90 erreicht diese Vorlage weder die durch Asbest krank gewordenen Personen noch jene, welche mit Asbest in Kontakt gekommen sind, und auch nicht ihre Erben, zumindest nicht alle Betroffenen. Eine neue, 30-jährige Verjährungsfrist löst das Problem dieser beiden von Asbest betroffenen Gruppen auch nicht. Denn all diese Fälle sind älter, als dass die aktuelle Verjährungsfrist von 10 Jahren sie erreichen würde.
Die unschöne Asbestgeschichte sollte die Privatwirtschaft lösen, welche sie auch verursacht hat, und nicht die Politik. Das heisst nicht, dass wir keine längere Verjährungsfrist beschliessen können, dies aber mehr im Hinblick auf den Fall Gretzenbach. Es war daher nicht gerade clever, dazu einen runden Tisch mit alt Bundesrat Leuenberger, einem Politiker, zu präsentieren. Ich persönlich hätte bei dieser Gelegenheit die Politik auf der Seite gelassen, dies auch, weil der Bundesrat bekanntlich keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Sachen Asbest erkannt hat. Was wir à tout prix vermeiden müssen, ist eine Lex Asbest.
Ich ersuche die Ratsmitglieder, auch wenn die Asbestfälle Auslöser dieser Gesetzgebung sind, die Asbestproblematik ausserhalb der Gesetzgebung zu lösen, das heisst via Fonds. Seien wir doch ehrlich: Die Asbestopfer oder deren Erben wollen eine finanzielle Entschädigung und erst in zweiter Linie eine längere Verjährungsfrist. Aber eine allfällige Entschädigung darf nicht aus der Bundeskasse kommen. Die Privatwirtschaft hat den Schaden verursacht, und die Privatwirtschaft muss das lösen und für den Schaden aufkommen.
In der Kommission wurde seitens des Bundesrates unterstrichen, dass in den meisten Fällen das aktuelle Verjährungsrecht ausreiche. In hochtechnologischen Fällen wie Gentech, Umwelttechnologie, Kernenergie, Medizin, Pharmazie genügt auch eine 30-jährige Verjährungsfrist nicht. Wenn Sie heute eine medikamentöse Therapie beginnen, so könnte es sein, dass erst in 40 Jahren Nebenwirkungen oder negative Langzeiterscheinungen sichtbar werden. Um Langzeitschäden abzudecken, reicht auch eine 30-jährige Frist nicht. Die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen einer 30-jährigen Verjährungsfrist sind noch viel zu wenig bekannt. Sicher ist einfach, dass viele Versicherungsprämien oder gar Produktepreise steigen werden, denn irgendjemand muss bekanntlich die allfälligen Risiken und deren Kosten tragen und absichern.
Ich bitte Sie dennoch, auf die Vorlage einzutreten.