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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2015-12-15

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-15

Wortprotokoll

Wir erleben hier jetzt eine besondere Ausgangslage. Kollege Kuprecht kündigt an, dass die Wirtschaft bereit sei, einen Fonds für Asbestgeschädigte mit 50 bis 150 Millionen Franken zu äufnen. Das wäre etwas Positives, wenn es sich so konkretisieren würde. Herr Kuprecht sagt dann gleichzeitig, die Wirtschaft ziehe sich vom runden Tisch zurück, wenn jetzt hier diese Bestimmung der Kommission verabschiedet werde. Ich meine doch, dass eine solche Ankündigung hier im Plenum etwas speziell ist. Die Kommission hat doch versucht, und sie war ja geschlossen, eine Antwort auf die Problematik zu finden, auf die die Schweiz eine Antwort zu finden hat. Unser Verjährungsrecht genügt den menschenrechtlichen Standards nicht, dies vor allem im Bereiche von Asbest. Es braucht eine Lösung und eine Antwort auf dieses Problem, mit dieser Übergangsbestimmung, die eine originelle Idee ist.

Es ist klar, dass eine Lösung gefunden werden musste - so habe ich auch die Kommission verstanden, ich war ja nicht Mitglied der Kommission -, weil inzwischen dieses Urteil des EGMR ergangen war. Der Bundesrat konnte in seiner Vorlage diese Entwicklung noch nicht mitberücksichtigen, diese war vielmehr neu. Die Kommission hat sich mit der Frage seriös auseinandergesetzt und hat diese Bestimmung gefunden, die ernst zu nehmen ist. Sie ist speziell in unserem Rechtssystem, sie scheint aber sehr reflektiert. Das ist jetzt doch eine Arbeit, die dafür sorgt, dass unser Verjährungsrecht nach diesem Urteil, das nun eine Tatsache ist, auf der Höhe der Ansprüche bleibt. Man überlässt es nicht einfach nur den Gerichten, Antworten zu finden, sondern auch die Gesetzgebung ist auf der Höhe der Aufgabe.

Es ist nun mitzureflektieren - deshalb habe ich das Wort vor allem auch ergriffen -, in welchem Stadium des Gesetzgebungsverfahrens wir sind. Erstrat war der Nationalrat. Die Kommission des Ständerates hat jetzt getagt, unter Berücksichtigung der Entwicklungen, die seither eingetreten sind. Inzwischen hat auch der runde Tisch zu arbeiten begonnen. Ich glaube nicht, dass jetzt gedroht werden kann, dass sich jemand vom runden Tisch zurückzieht, der runde Tisch hat aber auch noch keine Resultate produziert. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Diskussionen weitergehen werden, [PAGE 1302] sofern vor allem diese Bestimmung im Sinne der Kommission verabschiedet wird.

Wir werden in absehbarer Zeit die Resultate des runden Tisches kennen. Wenn es in die Richtung geht, die Herr Kuprecht jetzt angesprochen hat, nämlich in die Richtung einer substanziellen Leistung der Wirtschaft, dann wird das bei der definitiven Lösungssuche, auch zwischen den Räten, mit einbezogen werden können. Aber ich meine, gesetzgeberisch ist es notwendig, jetzt eine Antwort zu suchen und sich von Ankündigungen, die sich noch nicht konkretisiert haben, nicht beeinflussen zu lassen. Diese Ankündigungen kommen ja von einem einzigen Ratsmitglied, und wir müssen jetzt das tun, was nach dem Stand unseres Wissens getan werden kann: Das ist diese Übergangsbestimmung, die in den weiteren Beratungen ja noch einmal genau angeschaut werden wird, auch unter Berücksichtigung dessen, was der runde Tisch produziert.

Es geht darum, eine Antwort auf die Asbestproblematik zu finden, auf das Los der Betroffenen, und das ist jetzt zu entscheiden. In diesem Sinne ersuche ich Sie dringend, der Kommission zu folgen.