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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-12-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-12-16

Wortprotokoll

Es ist jetzt eine kurze Diskussion geworden, aber ich verspreche Ihnen: Wir werden sicher stundenlang über den Service public reden, aber dann, wenn die Berichte da sind, wenn wir die Grundlagen dazu haben. Das hat der Bundesrat immer versprochen, und das werden wir auch halten.

Frau Nationalrätin Rickli verlangt in ihrer Motion, dass der Bundesrat in diesem Bericht zum Service public alle medienpolitischen Vorstösse aufnimmt, die bis zur Herbstsession 2015 eingereicht worden sind. Ich erkläre kurz nochmals, weshalb wir das ablehnen und was unsere Intention ist: Der Ständerat hat am 19. Juni 2014 das Postulat 14.3298 gutgeheissen und damit den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu erstellen, welcher den Service public der SRG umfassend überprüft und auch darstellt, wie die Rolle und Funktion der privaten Rundfunkanbieter berücksichtigt werden kann. Das ist ein breiter Auftrag, und diesen Auftrag nehmen wir so an.

Herr Nationalrat Grossen, es ist üblich, dass der Bundesrat Motionen ablehnt, welche präjudizierend wirken; denn wenn wir Motionen gutheissen, aber den Bericht noch gar nicht erarbeitet haben, ist schon ein Vorentscheid getroffen. Das macht der Bundesrat in allen Bereichen so. Er sagt: Postulate sind okay, das ist die Vorbereitung, die Analyse, die Auslegeordnung, aber mit Motionen haben wir bereits vorbereitende Beschlüsse - ohne die Auslegeordnung zu haben.

Der Bundesrat ist gewillt, den Auftrag des Ständerates so umzusetzen, in der ganzen Breite, wie es der Ständerat von ihm verlangt. Es ist aber wichtig, dass wir dabei immer auch das Gesamtsystem im Auge behalten. [PAGE 2226]

Frau Nationalrätin Rickli und einige von Ihnen befürchten, dass der Bericht lückenhaft sein wird. Das wird er nicht sein. Aber ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass im Moment über ein Dutzend Motionen und Postulate zum Service public hängig sind und dass sich diese Vorstösse zum Teil widersprechen. Wir haben zum Beispiel das Postulat Wasserfallen 15.3618, welches eine Analyse der SRG-Leistungen nach dem Subsidiaritätsprinzip erwartet. Eine Beschränkung der Prüfung des Service public auf das Subsidiaritätsprinzip schränkt das Mandat des Ständerates natürlich ein, und sie würde den Service public von vornherein ganz anders darlegen, als wir ihn heute in der Verfassung und im Gesetz als Auftrag haben - und Verfassung und Gesetz sind für den Bundesrat selbstverständlich die Ausgangslage.

Wir haben weiter das Postulat Rickli Natalie 15.3636, welches fordert, vier konkrete Budgetvarianten für die SRG aufzuzeigen. Auch hier wird eigentlich ein Fokus auf die Höhe der Medienabgaben und auf das Budget verlangt. Allerdings diskutieren Sie ja auch nicht zuerst das Budget der Armee und danach deren Auftrag. Vielmehr ist auch dort gerade das Umgekehrte der Fall: Zuerst diskutiert man den Auftrag der Armee und danach, was das kosten soll. Hier beim Service public ist es nicht anders. Wenn wir den Auftrag des Service public und unser Verständnis davon für die Zukunft ändern, kann es sein, dass auch weniger Geld nötig sein wird. Aber das wird dann eben eine Folge der Diskussion über die Definition dessen sein, was wir in Zukunft vom Service public in diesem sich verändernden Umfeld erwarten.

Das Postulat Romano 15.3769 wiederum will das Internetangebot der SRG auf eine Audio- und Videothek beschränken. Das Internet wird ein sehr wichtiger Bestandteil des Berichtes sein. Doch hier schon von vornherein ein Verbot oder eine Einschränkung vorzusehen entspricht nicht dem Willen des Ständerates, zumal das auch keinen Sinn macht.

Zur Motion Grossen 15.3600: Herr Grossen hat insofern Recht, als das Hauptproblem die technische Entwicklung sein wird. Die Digitalisierung hat den Medienbereich verändert und wird ihn weiter verändern wie keinen anderen Bereich. Das hat aber nur indirekt mit dem Service public zu tun. Schon im Zusammenhang mit dem Online-Auftritt der SRG haben wir Artikel 93 der Bundesverfassung angeschaut - man kann sagen, dass das durchaus darin enthalten ist. Dann haben Sie natürlich einen technologieneutralen Ansatz, das wird auch zu untersuchen sein. Deshalb gilt auch hier: Von vornherein schon zu sagen, dass es eine Verfassungsänderung brauche, ist ein wenig schwierig. Ihre SPK führt seit rund zehn Jahren, glaube ich, schon die Diskussion darüber, ob es eine Verfassungsänderung braucht, wobei man immer wieder beim Punkt gelandet ist, dass die heutigen Bundesverfassungsbestimmungen Flexibilität zulassen. Aber das werden wir anschauen müssen.

Die Digitalisierung ist ein grosses Problem für die Verleger. Es ist nämlich so, dass Werbegelder schon seit Langem von der klassischen Print-Zeitung zum Online-Bereich gehen. Herr Nationalrat Rutz, auch hier war Ihr Einwand nicht so ganz korrekt: Zur Rolle der SRG im TV-Bereich ist zu sagen, dass sie einen Marktanteil von noch 32 bis 33 Prozent hat. Den grössten Marktanteil, 47 Prozent, haben ausländische private TV-Sender. Im Bereich des Radios hat die SRG eine bessere Marktstellung. Im Internet darf sie keine Werbung machen, sondern nur einen beschränkten publizistischen Auftrag erfüllen.

Wo gehen die Werbegelder seit Jahren hin? Sie fliessen ins Internet, zu Online-Plattformen. Deshalb kaufen private Verleger zu Recht Online-Plattformen auf und versuchen, sich da zu positionieren, denn das Konsumverhalten der Jungen ist vom Smartphone geprägt. Dieses nutzt man, um Sport, Infos usw. anzuschauen. Das hat sehr wenig mit der SRG zu tun, aber viel mit der Digitalisierung, mit dem völlig veränderten Konsumverhalten. Damit müssen wir uns befassen, auch hinsichtlich der Frage: Braucht es mehr oder andere Werbeeinschränkungen, um diese Entwicklung abzubilden?

Ich kann Ihnen deshalb versichern, dass der vom Ständerat verlangte Bericht zahlreiche Fragen aufnimmt, die Sie zu Recht auch in Ihren Vorstössen ansprechen. Da geht es um die Finanzierung des Service public, um die Aktivitäten der SRG im Online-Bereich, um das Verhältnis zwischen der SRG und privaten Anbietern. Es geht auch um den Bereich der Unterhaltung und des Sports: Ist dies im Auftrag enthalten, oder soll dies entfallen? Es betrifft auch Fragen zur Aufsicht. Wir werden das alles aufzeigen.

Ich bitte Sie nochmals, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir seit dem Gebühren- und Abgabesplitting immerhin Wettbewerb haben. Wir haben 13 konzessionierte Fernseh- und 43 konzessionierte Radiostationen, alleine für die SRG gibt es 14 Gesetzesbestimmungen im RTVG und 34 Artikel in der SRG-Konzession; diese beschlagen nur den Service-public-Auftrag und engen somit solche Aktivitäten ein. Das Parlament hat vor zehn Jahren im Rahmen der RTVG-Revision ausführlich darüber diskutiert, wie detailliert die Vorgaben an die SRG zu formulieren sind. Schliesslich hat sich die Gesetzgebung im Parlament so konkretisiert.

Wie wollen Sie beispielsweise nur schon die Kulturleistungen in einem Gesetz konkret umschreiben? Ist der "Donnschtig-Jass" ein Bestandteil der Kultur, der Unterhaltung oder des Sports? Genau das sind dann die Schwierigkeiten, die entstehen, wenn Sie in diese Richtung gehen wollen. Deshalb müssen wir uns im Lichte der Digitalisierung der Medienlandschaft effektiv über die Frage unterhalten: Was braucht der Staat, welches ist die Erwartungshaltung, welche Rolle kommt den Medien und dem Service public künftig in der Schweiz zu? Wie können wir den veränderten Nutzungsgewohnheiten - von Sendezeiten unabhängig, online und mobil - Rechnung tragen?

Wie soll unter diesen Voraussetzungen die Vermarktungs- und Werbetätigkeit der Service-public-Veranstalter geregelt werden? Wie können wir sicherstellen, dass sich diese Angebote merklich von denjenigen im privaten Bereich unterscheiden und unserer Bevölkerung auch einen echten Mehrwert bieten? Welche Modelle gibt es für verstärkte Kooperationen, auch Datenkooperationen, unter den Veranstaltern beziehungsweise mit privaten Medienunternehmen?

Sie müssen immer davon ausgehen, dass die Schweiz ein kleines und kleinräumiges Land mit vier Landessprachen ist. Wir haben Nachbarn, die dieselben Sprachen sprechen. Gerade im Online-Bereich gibt es keine nationale Grenze. Da gibt es ein ganz anderes Publikum, und somit besteht eben auch da die Möglichkeit für ausländische Anbieter, einen Teil der Leistungen zu erbringen, aber wohl kaum den politischen Teil, der für den Staat und für die demokratische Willensbildung wichtig ist. Ich habe noch selten süddeutsche Programme über Schweizer Abstimmungen gesehen, wie wir uns das gewohnt sind. Wir müssen einkalkulieren, dass das nicht ersetzt wird durch Online-Angebote oder private Medienanbieter in diesem Bereich.

Herr Nationalrat Rutz, Sie haben den ganzen Bereich des Service public aufgetan, mit Post, Swisscom usw. Nur noch ein Wort dazu: Der Bericht betrifft den Medien-Service-public; über den ganzen Service public haben wir schon einen Bericht erstellt. Es kommt dann die Abstimmung, bei der wir auf der gleichen Seite stehen. Ihre Beispiele sind so ziemlich die falschen: Die Swisscom ist erstens nicht subventioniert, zweitens nicht in einem Monopolbereich tätig und drittens voll dem Wettbewerb ausgesetzt! Gerade wegen des Wettbewerbs ist es liberal, die Swisscom nicht einzuengen, nicht zu intervenieren, nicht zu sagen: Das darfst du nicht, obwohl du ein börsenkotiertes, im Wettbewerb stehendes Unternehmen bist.

Sie haben die Post genannt. Die Post hat noch ein 50-Gramm-Monopol bei den Briefen. Zu 90 Prozent ist die Post im freien Wettbewerb. Dass es das Gewerbe nicht gern hat, wenn es bei den Poststellen durch die Verkäufe Wettbewerb gibt, Konkurrenz gibt, ist völlig verständlich. Aber ist es jetzt liberal, der Post das zu verbieten, zu sagen, sie dürfe gar nichts verkaufen, obwohl sie dort auch im Wettbewerb steht? Ist das liberal? Oder wollen Sie Staatsinterventionismus? Als Konzession haben die SRG oder die Post von sich aus [PAGE 2227] das Angebot eingeschränkt. Aber auch dort müssen Sie dann vielleicht nochmals über die liberale, wettbewerbliche Sicht des Bundesrates und über Ihre interventionistische Sicht nachdenken.

Wir sind wirklich gewillt, diese komplexe Thematik anzugehen; der Bericht der Eidgenössischen Medienkommission wird eine Grundlage und Ihre Fragen werden eine weitere Grundlage für den Bericht sein. Es braucht eine fundierte Diskussion mit dem Bericht: Was ist das heutige Verständnis von Service public? Was soll der Staat erwarten und sich mit dieser Abgabe erkaufen? Wie können wir auch den Privaten genügend Spielraum lassen, damit sie in diesem wichtigen Bereich qualitativ gute Leistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger erbringen?