Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-16
Wortprotokoll
Wir machen hier eine schickliche Beerdigung eines Gesetzes, das wir seit rund zehn Jahren auf der Schiene hatten. Der Bundesrat hatte 2007 den Auftrag erteilt, die Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung zu reintegrieren, also zurückzuführen. In diesem Zusammenhang hat man sich dann, wie es der Sprecher der Kommission erwähnt hat, für die Totalrevision des Alkoholgesetzes mit den zwei Teilen Spirituosensteuergesetz und Alkoholhandelsgesetz entschieden.
Eigentlich war das grosse Credo eine Vereinfachung der ganzen Situation, die wir heute haben. Heute haben wir 48 000 Steuerpflichtige, und man wollte zurück auf 3000. Das war die Ursprungsfassung. Nach allen Diskussionen über die Ausbeutebesteuerung war man dann wieder bei 48 000 Steuerpflichtigen und einem Modell, das viel komplizierter als die heutige Veranlagung gewesen wäre. Ich denke, nach dieser ganzen Leidensgeschichte und nach mehr als zwei Jahren Differenzbereinigung ist es richtig, dass man das Projekt abbricht. Es ist aber auch deshalb richtig, weil es keine Vereinfachung gäbe, weil die Privilegien weiterbestünden und weil das Ganze niemanden mehr überzeugt.
Was aber auch richtig ist: Drei Teile waren in der Vernehmlassung und in der ganzen Diskussion, die ich in den letzten Jahren lebhaft miterlebt habe, völlig unbestritten. Unbestritten waren die Liberalisierung des Ethanolmarktes und damit, Herr Ständerat Graber hat es gesagt, die Privatisierung der Alcosuisse - das gehört ja zusammen - sowie natürlich auch die Integration der Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung. Diese Reorganisation haben wir übrigens bereits aufgegleist, das ist am Laufen. Es ist absolut möglich, aus der Totalrevision einfach den Teil herauszunehmen, der die drei Punkte betrifft, die ich erwähnt habe, und ihn nächstes Jahr als Teilrevision vorzulegen, weil die Vernehmlassung zu diesen Punkten ja bereits erfolgt ist. So kann man diesen Teil durchbringen. [PAGE 1321]
Ich würde es allerdings als unglücklich anschauen, wenn man dann gleichzeitig wieder über die Besteuerung diskutieren würde. Wir sind der Auffassung, man könne mit dem aktuellen Modell leben, besser als mit jedem anderen Modell, das man in den letzten vier Jahren und mehr angeschaut hat.
Darum: Der Bundesrat wird die Teilrevision bringen. Er kann sie direkt bringen, das ist in Vorbereitung. So kann er mindestens die unbestrittenen Teile einmal erledigen und in Kraft setzen und hat danach wieder Zeit, um ein besseres Besteuerungsmodell zu finden.