Graber Konrad · Ständerat · 2015-12-16
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2015-12-16
Wortprotokoll
Die von Ständerat Isidor Baumann am 13. Dezember 2012 eingereichte Motion 12.4203, "Teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer", beauftragt den Bundesrat, eine Änderung der Gesetzgebung über die Mineralölsteuer in die Wege zu leiten, die vorsieht, dass Pistenfahrzeuge teilweise von der Mineralölsteuer befreit werden. Damit diese Änderung für die allgemeine Bundeskasse budgetneutral ist, wird verlangt, dass die Steuerbefreiung nur in dem Ausmass umzusetzen ist, in dem die Steuern für Aufwendungen für den Strassenverkehr bestimmt sind.
Der Ständerat ist in diesem Geschäft Zweitrat. Entgegen dem Antrag unserer Schwesterkommission hat sich der Nationalrat am 15. Juni 2015 mit 111 zu 67 Stimmen bei 6 Enthaltungen für Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat daraufhin die Detailberatung durchgeführt, und der Nationalrat hat das Geschäft in der Herbstsession mit 109 zu 66 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Dabei hat er eine wichtige Änderung gegenüber dem Entwurf des Bundesrates beschlossen und sich mit 113 zu 59 Stimmen bei 6 Enthaltungen für eine Rückerstattung ohne Anreizsystem und ohne Differenzierung nach der technischen Ausrüstung ausgesprochen.
Ihre Kommission hat nach längerer Diskussion beschlossen, auf die Vorlage nicht einzutreten, und zwar mit 8 zu 4 Stimmen ohne Enthaltung. Was waren die Gründe dafür?
Es gibt einige Argumente. Zuerst einmal sprechen wir von einem Rückerstattungsbetrag von 13 Millionen Franken. Wenn man das umrechnet - das war das, was dann in der Kommission verlangt wurde - auf den mittleren Preis einer Tageskarte von gesamtschweizerisch Fr. 58.50, ergibt sich aufgrund der Rückerstattung der Mineralölsteuer eine Reduktion von 54 Rappen pro Tageskarte. Der durchschnittliche Preis der Tageskarte beträgt Fr. 58.50, die Reduktion 54 Rappen, immer vorausgesetzt, diese Reduktion würde dann auch weitergegeben.
Diese Aussage bzw. die Berechnung, die von der Verwaltung präsentiert wurde, wurde dann auch von einem Ratsmitglied bestätigt, das in einem Bergbahnunternehmen, nämlich der Titlisbahn, aktiv ist. Dort würde gemäss diesem Ratsmitglied eine Steuerbefreiung 40 Rappen pro Tageskarte ausmachen.
Ihre Kommission rechnete auch damit, dass es Anschlussbegehren geben könnte. Das war ein wesentlicher, zweiter Grund für das Nichteintreten. Als Beispiele wurden Hubstapler erwähnt, die nur auf dem Firmengelände betrieben werden; Baumaschinen wie beispielsweise eine Tunnelbohrmaschine, die während ihrer ganzen Lebensdauer im Gotthard arbeitet, aber nie eine Strasse gesehen hat; Notstromaggregate, die nie eine Strasse benötigen. Das Beispiel Rasenmäher wurde erwähnt, der ebenfalls selten auf der Strasse anzutreffen ist. Es wurde auch erwähnt, dass bei Bohrmaschinen früher eine Ausnahme bestand, dann aber wieder das ordentliche Regime eingeführt wurde.
Der dritte Grund dafür, dass die Kommission nicht auf das Geschäft eintrat, sind die Abgrenzungsprobleme. Man soll nicht bei allen Einsätzen der genannten Fahrzeuge von der Steuerrückerstattung profitieren können. Zusammen mit den beiden für die Erarbeitung dieser Vorlage beigezogenen Branchenverbänden wurden folgende Verwendungszwecke als steuerbegünstigt festgelegt: die Präparierung von Skipisten, Langlaufloipen, Schlittelbahnen und Winterwanderwegen; die Präparierung von Snowboardpisten und -pärken; [PAGE 1317] der Transport von Material zum Unterhalt und zur Sicherung der Pisten, Pärke, Loipen, Schlittelbahnen und Winterwanderwege; die Rettung verunfallter Wintersportlerinnen und -sportler; kombinierte Fahrten mit der Präparierung von Pisten als Hauptzweck; Fahrten als Liftersatz in Notfällen und zur Ausbildung im Rahmen einer Fahrschule.
Bereits aufgrund dieser Auflistung sehen Sie, dass sich erhebliche Abgrenzungsprobleme ergeben könnten. Es gibt eine ganze Liste von Verwendungszwecken, die nicht rückerstattungsberechtigt wären, beispielsweise die Verwendung solcher Fahrzeuge als Baumaschinen auf Baustellen; die Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten, für Gepäck- und Warentransporte für Bahnen, Hotels, Restaurants und Berghütten, einschliesslich solcher, die im Besitz von Seilbahnunternehmen, Betreibern von Loipen oder Privaten sind; die Verwendung für Personentransporte mit der Ausnahme von Rettungseinsätzen. Sie finden all diese Verwendungszwecke auf Seite 2368 der Botschaft. Ich brauche nicht lange zu erklären, dass das zu Abgrenzungsproblemen führt.
Ihre Kommission hat sich auch mit der praktischen Umsetzung dieser Regelung auseinandergesetzt. Wir erhielten die Antwort, dass vonseiten dieser Unternehmen ein Fahrtenbuch geführt würde - wie man es früher im Militär kannte, in dem aufgeschrieben wurde, wie viele Kilometer für welche Dienstleistung zurückgelegt wurden - und dass selbstverständlich über jeden Kilometer abgerechnet würde. Es wurde auch ausgeführt, dass der Verband Seilbahnen Schweiz eine noch weiter gehende Entwicklung vorsehe: ein Überwachungssystem, bei dem der Maschinenführer die Möglichkeit hätte, für rückerstattungsberechtigte Fahrten einfach den einen und für nichtrückerstattungsberechtigte Fahrten den anderen Knopf zu drücken, so, wie wir hier den grünen oder den roten Knopf betätigen. Der administrative Zusatzaufwand für das Unternehmen würde damit kleiner, es würden sich aber natürlich trotzdem Abgrenzungsfragen ergeben. Ihre Kommission machte sich denn auch Sorgen, dass mit einem solchen System Manipulationen möglich wären.
Es kommt schliesslich der Aufwand vonseiten der Verwaltung dazu; ich spreche dabei vom Modell des Bundesrates, nicht von der abgespeckten Version des Nationalrates. Der Bundesrat rechnet nach heutigem Kenntnisstand mit 400 Stellenprozenten beziehungsweise mit Kosten von 720 000 Franken für die Überwachung dieses Systems. Der Beschluss des Nationalrates brächte weniger Kosten mit sich, würde aber trotzdem mindestens 200 Stellenprozente erfordern. Die 400 Stellenprozente gemäss Bundesrat entfielen - ich gehe dabei von der Botschaft des Bundesrates aus - auf 1 bis 1,5 Stellen in der Zentralverwaltung und auf 2,5 bis 3 Stellen für Betriebsprüfer. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat heute schon sechs Betriebsprüfungsteams, die im Land verteilt sind. So könnten die notwendigen Prüfungen durchgeführt werden. Angedacht ist, dass in jeder Unternehmung mindestens alle zehn Jahre einmal eine Prüfung vorgenommen würde. Die Prüfungen würden also nicht jährlich erfolgen, sondern nur alle zehn Jahre stichprobenweise.
Nun komme ich noch zu den Ergebnissen der Vernehmlassung: 39 Teilnehmer haben sich daran beteiligt, 18 haben sich positiv geäussert, 21 waren dagegen. Gegen die Vorlage ausgesprochen hat sich insbesondere die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren. Explizit dagegen ausgesprochen haben sich auch 15 Kantone, darunter auch Kantone mit Skipisten wie Freiburg, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schwyz oder Waadt. Sie finden die vollständige Aufzählung auf Seite 2371 der Botschaft. Auch vier politische Parteien - FDP-Liberale, GLP, GPS und SP - haben sich gegen die Vorlage ausgesprochen.
Die Minderheit wird sich selber zu Wort melden. Sie hat im Wesentlichen zwei Argumente für die Vorlage angeführt. Das erste Argument war der - so denke ich - berechtigte Hinweis, dass der Bergtourismus vor grossen Herausforderungen steht und dass die zunehmenden Auflagen auch zusätzliche Kosten verursachen. Die Zahl der Gäste sei rückläufig. Vor diesem Hintergrund sei jede Verbesserung der Rahmenbedingungen zu begrüssen.
Das zweite Argument, das in der Kommission angeführt wurde: Es wurde darauf hingewiesen, dass bereits heute eine Ausnahme bei stationären Maschinen für den Steinabbau besteht; diese Ausnahme wurde seinerzeit aufgrund eines Vorstosses eingeführt. Mit Augenzwinkern haben die Befürworter ausgeführt, dass man, wenn man schon einmal gesündigt habe, dies konsequent tun und dieser Vorlage zustimmen solle.
Ich wiederhole das Ergebnis der Beratung in der Kommission: Die Kommission war mit 8 zu 4 Stimmen ohne Enthaltung der Auffassung, auf diese Vorlage sei nicht einzutreten. Der hauptsächliche Grund sind die administrativen Aufwendungen in der Verwaltung, aber auch die Aufwendungen bei den Seilbahnunternehmungen selber, die damit verbunden wären.