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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2015-12-16

Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2015-12-16

Wortprotokoll

Die Volksinitiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes "AHV plus: für eine starke AHV" wurde am 17. Dezember 2013 eingereicht. Ziel der Initiative ist eine Erhöhung der Altersrenten für alle Rentnerinnen und Rentner um 10 Prozent. Der neue Zuschlag würde für laufende und künftige Renten gelten und würde gemäss Initianten rund 200 Franken für Alleinstehende und 350 Franken für Ehepaare pro Monat bedeuten. Dies würde ohne Veränderung der formellen Rentenberechnung und somit ohne Veränderungen bei den Leistungen der IV oder der beruflichen Vorsorge geschehen.

Warum braucht es aus der Sicht der Initianten diese Initiative?

1. Sie wollen mit diesem Zuschlag die AHV analog den Löhnen erhöhen, weil Letztere in den vergangenen Jahren öfters angepasst worden seien.

2. Sie fordern bessere AHV-Renten, weil die Renten von Beschäftigten mit tiefen und mittleren Einkommen zu tief seien. Ergänzungsleistungen seien zwar wichtig, aber kein Ersatz für eine Rentenkorrektur.

3. Der Zuschlag soll auch deshalb erfolgen, weil der Umwandlungssatz der zweiten Säule am Sinken sei.

Finanziert werden soll der erwartete Mehraufwand von 4,1 Milliarden Franken über Lohnbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, genauer gesagt über 0,4 zusätzliche Lohnprozente.

Der Bundesrat hat sich bereits am 14. Mai 2014 gegen die Volksinitiative ausgesprochen und entschieden, auf einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag zu verzichten. Gleichzeitig hat der Bundesrat bekräftigt, dass er den mit der Reform Altersvorsorge 2020 eingeschlagenen Weg der gesamtheitlichen Sicherung der Altersvorsorge weiterverfolgen will. Der Ständerat ist in der Sommersession 2015 dem Bundesrat gefolgt und hat sich mit 33 zu 11 Stimmen gegen die Initiative und gegen einen Gegenvorschlag ausgesprochen.

Ihre Kommission hat die Initiantinnen und Initianten, zu denen auch der Lehrerverband gehört, am 12. November 2015 angehört und ebenfalls beschlossen, die Volksinitiative "AHV plus" abzulehnen, und zwar mit einem Verhältnis von 15 zu 8 Stimmen.

Der Hauptgrund, warum die Kommissionsmehrheit diese Initiative zur Ablehnung empfehlen will, ist die Tatsache, dass wir uns gerade mit dem wichtigsten Projekt der kommenden Jahre, der Reform Altersvorsorge 2020, befassen. Diese Reform darf nicht scheitern, sie ist zwingend notwendig. Die [PAGE 2229] Pensionierung der Babyboomer stellt die AHV - und nicht nur sie - vor die wohl grössten Herausforderungen aller Zeiten. Alle Energie muss nun in eine nachhaltige und mehrheitsfähige Reform gesteckt werden, welche das heutige Rentenniveau erhalten soll. Die Reform muss deshalb eine umfassende sein, die über den Tellerrand der AHV hinausblickt und eine umfassende Analyse der Sozialversicherungen beinhaltet. Es wäre fahrlässig, in der jetzigen Situation mit einem Einzelanliegen, nämlich der Erhöhung der AHV-Renten um 10 Prozent, die laufende Reform sozusagen zu untergraben. Die Initiative mag gut gemeint sein, doch angesichts der anstehenden Reform Altersvorsorge 2020 steht sie quer in der Landschaft; angesichts dieser Grosswetterlage bläst hier der Wind in die falsche Richtung.

Mit Blick auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung stellt bereits die Erhaltung des heutigen AHV-Niveaus eine Herkulesaufgabe dar. 2030 werden in der Schweiz 60 000 Menschen das Rentenalter erreichen, rund 50 Prozent mehr als 2015. Leben jetzt in der Schweiz rund 1,5 Millionen Menschen über 65, werden es in 30 Jahren bereits doppelt so viele sein. Im AHV-Fonds werden im Jahr 2030 gemäss Bundesrat dadurch 7,5 Milliarden Franken fehlen, wenn keine Massnahmen ergriffen werden, was rund 2 Mehrwertsteuerprozenten entspricht. Diese gewaltige Finanzierungslücke würde die Initiative per 2030 um weitere 5,5 Milliarden Franken vergrössern. Aufgrund der eben erwähnten demografischen Entwicklungen wird bereits die Erhaltung des heutigen Rentenniveaus zu zusätzlichen Belastungen für die arbeitenden Jahrgänge und die Arbeitgeber führen.

Die Mehrheit der Kommission lehnt die Initiative ab, weil eine Altersrentenerhöhung um 10 Prozent nach dem Giesskannenprinzip auf alle verteilt würde, also auch auf diejenigen, die in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Weiter ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Meinung, dass den wirtschaftlich sehr Schwachen die Initiative trotzdem nicht viel nützen würde: Bei der Minimalrente würden wir von einer Erhöhung von 1170 Franken auf 1280 Franken sprechen.

Wer finanziell knapp dran ist, zahlt unter Umständen sogar drauf und hat Ende Monat weniger Geld im Portemonnaie. Der Bundesrat hat das Problem in seiner Botschaft erläutert: Erhält ein Bezüger von Ergänzungsleistungen 10 Prozent mehr AHV, dann reduzieren sich die Ergänzungsleistungen entsprechend, denn die Ergänzungsleistungen decken den errechneten Existenzbedarf. Knapp 200 000 Personen erhalten heute eine Ergänzungsleistung zur AHV. Gemäss Bundesrat würde sich die finanzielle Situation für 88 Prozent von ihnen durch "AHV plus" gar nicht verbessern. Angesichts der Tatsache, dass alle gutbetuchten Rentnerinnen und Rentner im Gegenzug sehr wohl davon profitieren würden, ist das Anliegen doch sehr eigenartig. Die finanzielle Situation der restlichen über 20 000 Bezüger von Ergänzungsleistungen würde sich durch die Initiative sogar verschlechtern, sie würden nämlich dank dem AHV-Zuschlag von 10 Prozent ganz aus dem Ergänzungsleistungssystem fallen. Weil aber die AHV zu versteuern ist, die Ergänzungsleistungen jedoch nicht, hätten sie Ende Monat sogar weniger Geld im Portemonnaie.

Es muss heute vielmehr darum gehen, die zunehmend notwendigen finanziellen Mittel für ältere Menschen in finanzieller Not möglichst zielgerichtet, an den richtigen Stellen und möglichst effizient einzusetzen. Das ist mit dem Giesskannenprinzip eben gerade nicht der Fall.

Ein Anliegen der Initianten, nämlich die Situation von Personen mit Teilzeitbeschäftigungen, also vor allem von Frauen, zu verbessern, ist auch ein Anliegen der Mehrheit. Allerdings wollen wir diese komplizierte Diskussion dann bei der Reform der Altersvorsorge 2020 führen, und zwar unter Berücksichtigung der ersten und der zweiten Säule, und nicht hier völlig isoliert, ohne Berücksichtigung des Gesamtpakets.

Die AHV ist traditionell eine unserer wichtigsten Sozialversicherungen. Aus Sicht der Politik wäre es angenehm und attraktiv, regelmässige Erhöhungen zu gewähren, das käme bei der Bevölkerung grundsätzlich gut an. Wir würden der Bevölkerung aber einen Bärendienst erweisen, wenn wir Erhöhungen von 10 Prozent vornehmen würden, welche die gegenwärtigen Finanzierungsmöglichkeiten übersteigen und deshalb eine erhebliche Erhöhung der Lohnabzüge bedingen würden.

Weil die letzte AHV-Reform gescheitert ist, stehen wir heute vor einem schwierigen finanzpolitischen Problem, welches wir unbedingt lösen müssen. Bedenken Sie: Für das Jahr 2014 weist die AHV bereits ein Umlageergebnis von minus 230 Millionen Franken aus. Mehrausgaben von 4 bis 5,5 Milliarden Franken können wir uns schlicht nicht leisten.

Die zentralen Herausforderungen für die Altersvorsorge sind bekannt: steigende Lebenserwartung, verschlechtertes Verhältnis der Anzahl Erwerbstätiger zur Anzahl Rentenbezüger, gesunkene Anlagerenditen und ein überhöhter Umwandlungssatz. Angesichts dessen müssen wir mit der Reform Altersvorsorge 2020 eine Gesamtschau machen und ein ausgewogenes Paket schnüren, eines, das die AHV finanzpolitisch gesehen ins Lot bringt.

Die Minderheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, die Initiative zur Annahme zu empfehlen, weil sie damit insbesondere teilzeitbeschäftigten Frauen und Working Poor unter die Arme greifen will. Die Renten seien dazu da, den bisherigen Lebensstandard zu sichern, was heute mancherorts nicht möglich sei. Mit der Erhöhung der Rente sollte die Lücke zwischen den Altersrenten und dem Lohnindex aufgefüllt werden.

Die Gründe, die dagegen sprechen, habe ich Ihnen aufgezeigt: Unser Rat beschäftigt sich ab Januar 2016 intensiv mit der AHV-Strukturbereinigung und mit dem Erhalt des Rentenniveaus. Die Volksinitiative ignoriert die schwierige Ausgangslage und unterliegt einer kurzfristigen, isolierten Betrachtung der Sozialwerke.

Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit - der Entscheid fiel mit 15 zu 8 Stimmen -, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, wie das der Bundesrat tut, wie das der Ständerat mit 33 zu 11 Stimmen getan hat, und keinen Gegenvorschlag anzubieten.