Humbel Ruth · Nationalrat · 2015-12-16
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2015-12-16
Wortprotokoll
Wenn man einzelnen Befürwortern der Initiative zugehört hat, könnte man meinen, die AHV sei infrage gestellt. Dem ist mitnichten so, wie die Vorlage Altersvorsorge 2020 des Bundesrates, vom Ständerat ist sie bereits beschlossen, gerade bewiesen hat.
Die AHV ist wohl die grösste sozialpolitische Errungenschaft in unserem Land und gewissermassen das wichtigste Element des Dreisäulensystems. Dank der AHV und den Ergänzungsleistungen konnte die Altersarmut in unserem Land weitgehend eliminiert werden.
Seit ihrer Einführung 1948 wurde die AHV zehnmal revidiert und den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst, also vor allem ausgebaut. Seit der letzten Revision, der 10. AHV-Revision von 1997, sind alle Revisionsvorhaben gescheitert. Die AHV ist aber, wie auch die zweite Säule der Altersvorsorge, dringend revisionsbedürftig, und zwar hinsichtlich ihrer Konsolidierung und ihrer sicheren Finanzierung. Deshalb hat der Bundesrat in einem Gesamtpaket, der Altersvorsorge 2020, eine Revision vorgelegt. Dabei geht es weder um einen Abbau noch um einen Ausbau, sondern primär darum, das Leistungsniveau zu halten und es auch langfristig finanzieren zu können. Die Umlagefinanzierung der AHV ist nämlich an ihre Grenzen gestossen, und die AHV hat im letzten Jahr erstmals ein Defizit ausgewiesen, nämlich einen Verlust von 320 Millionen Franken.
Ein Zuschlag von 10 Prozent auf sämtlichen Altersrenten, wie ihn die Initiative will, liegt aus vier Gründen quer in der Landschaft:
1. Er steht quer zur finanziellen Lage der AHV und ist nicht finanzierbar.
2. Er ist keine wirksame Massnahme, um Rentnerinnen und Rentnern, die auf ein grösseres Einkommen angewiesen sind, wirklich zu helfen.
3. Er ist nicht kompatibel mit der Generationensolidarität.
4. Er steht vor allem im Widerspruch zur Altersvorsorge 2020 des Bundesrates, wie sie vom Ständerat beschlossen worden ist.
Auf diese vier Punkte möchte ich kurz eingehen.
1. Die Initiative ist nicht finanzierbar: Die Mehrausgaben aufgrund einer 10-prozentigen AHV-Erhöhung würden etwa 4,1 Milliarden Franken jährlich ausmachen. Finanziert würden sie durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie durch eine Erhöhung des Bundesbeitrages. Die Finanzierungsdefizite werden in den kommenden Jahren aber massiv anwachsen: Ausgehend von der heutigen Situation rechnet man für den Finanzhaushalt mit Rentenausgaben von rund 50 Milliarden Franken und einem jährlichen Defizit von 4 Milliarden Franken im Jahr 2020. Bis 2030 werden die Renten 66 Milliarden Franken kosten, dies bei einem Umlagedefizit von 12,7 Milliarden Franken.
2. Die Initiative bringt keine wirksame Hilfe für diejenigen, die es wirklich nötig haben. Der Rechtsanspruch auf einen Rentenzuschlag von 10 Prozent nimmt keinen Bezug auf Bedarf oder Notwendigkeit im Einzelfall. Die Maximalrente würde von heute 2340 Franken auf 2574 Franken, die Minimalrente von 1170 Franken auf 1287 Franken pro Monat erhöht. Auch Bezüger von Renten, die im Prinzip nicht auf eine AHV-Rente angewiesen wären, würden diesen Zuschlag von 10 Prozent erhalten. Für diejenigen, welche einen Zuschlag brauchen könnten, gäbe es als Folge der Einkommenserhöhung eine Senkung der Ergänzungsleistungen, sodass sie keinen Mehrwert spüren würden - im Gegenteil: Für rund 12 Prozent der Rentnerinnen und Rentner dürften die Ergänzungsleistungen ganz oder teilweise wegfallen, und weil die Ergänzungsleistungen nicht besteuert werden, müssten sie unter Umständen mit einem kleineren Einkommen auskommen als heute.
3. Die Initiative "AHV plus" kann auch unter dem Aspekt der Generationengerechtigkeit nicht bestehen. Sie bringt den Generationenvertrag aus dem Gleichgewicht. Wir wissen alle, dass es heute in der zweiten Säule eine Quersubventionierung von mehreren Hundert Millionen Franken pro Jahr von den berufstätigen Generationen hin zu den Rentnerinnen und Rentnern gibt. Um dieser Ungerechtigkeit zu begegnen, ist die derzeit im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 diskutierte Senkung des Umwandlungssatzes nötig. Eine Erhöhung der hauptsächlich im Umlageverfahren finanzierten Leistungen der AHV würde die sozial- und gesellschaftspolitische Schere zwischen den Generationen noch weiter öffnen. Mit dieser Initiative würden wir die Renten zulasten nachfolgender Generationen erhöhen und damit den Jungen einen Schuldenberg hinterlassen. Die heutigen und die künftigen Erwerbstätigen hätten im Laufe der Zeit eine immer höhere Last zu tragen, um für die Rentnerinnen und Rentner das Leistungsniveau sicherzustellen. Diese Initiative verstösst damit gegen den Generationenvertrag und die Generationengerechtigkeit.
4. Diese Initiative steht im Widerspruch zur Altersreform 2020 des Bundesrates, welche eine Gesamtschau der ersten und zweiten Säule bietet, den Handlungsbedarf aufzeigt und gangbare Lösungsvorschläge auf der Leistungs- und auf der Finanzierungsseite unterbreitet. Auch die Altersreform des Bundesrates braucht bis 2030 zusätzliche Mittel, und die Finanzierung stellt uns vor grosse Herausforderungen. Diese Initiative belastet daher auch die Arbeit an der Altersreform.
Die demografische Entwicklung stellt uns vor grosse Herausforderungen in der Altersvorsorge wie auch in der Gesundheitsversorgung. Die Lebenserwartung ist seit Einführung der AHV 1948 um gut acht Jahre gestiegen und steigt weiter. Der Anteil der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung beträgt heute gut 17,2 Prozent und steigt bis 2030 auf 24,2 Prozent. Dank dem gutausgebauten Dreisäulensystem, insbesondere der AHV inklusive Ergänzungsleistungen, konnte die Armut im Alter weitgehend eliminiert werden, während vor allem Familien und junge Leute vom Armutsrisiko betroffen sind. Unter diesen Voraussetzungen können wir uns ein 4 Milliarden Franken schweres Geschenk an die Rentnergenerationen nicht leisten. Es wäre ein Danaergeschenk und gegenüber unserer nächsten Generation verantwortungslos.
Die CVP-Fraktion wird diese Initiative zur Ablehnung empfehlen.