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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2002-03-06

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-06

Wortprotokoll

Frau Nabholz hat es eben gesagt: Im Ständerat hat niemand der nationalrätlichen Version das Wort geredet, sodass man sagen kann, dass der Ständerat einstimmig gegen diese Version war.

Zur Begründung hat der Ständerat angefügt, der Bundesrat sei für Zwangsmassnahmen zuständig. Wir sollten ihm freie Hand lassen, einzelfallgerecht zu handeln. Der Bundesrat solle Ausnahmen selber festlegen können und der Bundesrat habe auch klar die Absicht ausgedrückt, die humanitäre Aufgabe der Schweiz nicht durch das Embargogesetz auszuhöhlen oder einzuschränken. Zudem wurde angefügt, Artikel 2 Absatz 1bis sei zu absolut formuliert und könnte sich auch kontraproduktiv auswirken. Zum Beispiel könnten Lebensmittellieferungen ein Machtinstrument in der Hand eines Diktators sein.

Die APK unseres Rates hat in zwei Sitzungen, im Januar und Februar, diese Differenz ausgiebig diskutiert. Angesichts der klaren Position des Bundesrates und des [PAGE 97] Ständerates und auch angesichts der Tatsache, dass der Antrag Beck im Nationalrat nur mehrheitlich angenommen wurde, hat sie sich zu einem Kompromiss durchgerungen. Dieser Kompromiss liegt darin, dass die in Absatz 1bis vorgesehene Ausnahme exemplifikatorisch konkretisiert wird.

Absatz 1bis verliert damit seine Absolutheit und erlaubt es dem Bundesrat, das Gesetz fallweise "geschmeidig" auszulegen bzw. anzuwenden. Nichtsdestotrotz hat die Ausnahmebestimmung ihre Daseinsberechtigung. Sie weist dem Bundesrat die Richtung. Von diesem klaren gesetzgeberischen Willen wird der Bundesrat nicht ohne Not abweichen können. Die Kommission hat den Antrag der Minderheit I (Gysin Remo) mit 10 zu 8 Stimmen abgelehnt und empfiehlt auch den Minderheitsantrag II (Riklin) mit 13 zu 7 Stimmen zur Ablehnung.