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Friedl Claudia · Nationalrat · 2015-12-16

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-16

Wortprotokoll

Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe b der Bundesverfassung schreibt existenzsichernde AHV-Renten vor. Das ist nichts Neues, das wissen wir alle. Bis heute ist das aber nicht erreicht; nein, schlimmer noch, dieser Grundsatz wird immer stärker verletzt. Von der AHV alleine kann in der Schweiz niemand mehr leben, ich glaube, da sind wir uns nach dieser langen Diskussion auch einig. Niemand kann davon leben, auch wenn er seine Ansprüche stark herunterschraubt. Diese Ansprüche sind aber doch etwas höher, als sie heute Morgen von Herrn Frehner beschrieben wurden: Es geht um mehr als ein Stück Brot, eine warme Suppe und ein warmes Zimmer. Dass man sich im Alter damit zufriedengeben muss - ich glaube, das ist nicht die Idee der Mehrheit in diesem Saal.

Da sich die AHV-Renten nur zur Hälfte der Teuerung und der Lohnentwicklung angepasst haben, sind sie mittlerweile gegenüber der Lohnentwicklung 20 Prozent im Rückstand. Die Folge davon: Immer mehr Menschen sind auch auf Ergänzungsleistungen angewiesen. Es waren 139 000 im Jahr 2000, im Jahr 2014 sind es 193 000. Herr Hardegger hat es aus seiner Gemeinde geschildert, wie diese Zahl eigentlich täglich zunimmt. Mittlerweile ist es eine Zunahme von 40 Prozent. Ergänzungsleistungen werden jedoch nicht automatisch ausbezahlt, sondern nur auf Antrag der Betroffenen, und auch da hat Herr Hardegger ausgeführt, wie diese Prüfung vor sich geht. Das führt dazu, dass pensionierte Menschen, die eigentlich Anrecht auf Ergänzungsleistungen hätten, aus falschem Stolz darauf verzichten und mitten unter uns in versteckter Armut leben.

Die Initiative "AHV plus" will diese Entwicklung weg von der existenzsichernden Rente und hin zur bevormundenden Einzelunterstützung mit einer Erhöhung der Renten um 10 Prozent korrigieren. Damit werden wieder weniger Menschen von Ergänzungsleistungen abhängig. Das heisst ganz praktisch, dass weniger Fälle bei den Ergänzungsleistungen einzeln geprüft werden müssen, was zu weniger Bürokratie führt. Die Budgets der Kantone und Gemeinden werden entlastet, weil weniger Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden müssen. Das ist für alle Betroffenen ein Vorteil.

Von bürgerlicher Seite wird immer wieder beklagt, das Ganze sei nicht finanzierbar. Ja, das mit den Finanzen ist so eine Sache. Es ist ja immer die Frage: Will man es finanzieren, oder will man es eben nicht finanzieren? Ich erinnere Sie daran: Im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen und auch den Krankenkassen wurden bei der AHV die Beiträge in den letzten vierzig Jahren nicht erhöht. Die Finanzierung der zusätzlichen 10 Prozent Rente würde 4,1 Milliarden Franken kosten. Dies kann durch eine Erhöhung des Satzes bei der Beitragspflicht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber um je 0,4 Lohnprozente finanziert werden. Bei einem Bruttojahreslohn von 54 000 Franken wären das gerade einmal 220 Franken. Demgegenüber steigen aber dann die Renten für Leute in diesem Segment um 2000 Franken pro Jahr an. Ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis finden Sie sonst nirgends. Und ich glaube, das ist eben gerade das, was manchen Leuten ein Dorn im Auge ist.

Jede Generation muss und kann die Finanzierung der AHV durch das geniale System des Umlageverfahrens den spezifischen Herausforderungen anpassen und sie justieren. Jetzt ist es Zeit, die längst fällige generelle Erhöhung der AHV-Renten vorzunehmen. Damit garantieren wir den Rentnerinnen und Rentnern auch künftig ein würdiges Leben. Sie haben mehr als vierzig Jahre für uns und die Wirtschaft und unseren Reichtum hier in diesem Land gearbeitet. Die Erhöhung ist finanzierbar, ohne die werktätige Bevölkerung übermässig zu strapazieren.

Unterstützen Sie die Initiative "AHV plus", damit Pensionierte ihr gewohntes Leben in angemessener Weise weiterführen können.