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Wobmann Walter · Nationalrat · 2015-12-16

Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-16

Wortprotokoll

Wie der Initiant vorhin gesagt hat, müssen die Schweizer Fahrzeuglenker schon ab dem 70. Altersjahr eine vertrauensärztliche Kontrolle über sich ergehen lassen. Das ist für Autolenker in den Nachbarstaaten nicht der Fall. In einigen Ländern braucht es gar keine Kontrolle. Dennoch sind sehr viele ausländische Fahrzeuglenker in der Schweiz unterwegs, sodass man durchaus von einer Diskriminierung der einheimischen Lenker sprechen kann.

Vergleicht man die Unfallzahlen für Senioren ab dem 70. Altersjahr aus der Schweiz mit den entsprechenden Unfallzahlen aus den umliegenden Ländern, stellt man keine grossen Unterschiede fest. Die vertrauensärztliche Untersuchung kann somit kaum einen wesentlichen Einfluss auf die hiesigen Unfallzahlen haben.

Eigentlich stellt die von der parlamentarischen Initiative geforderte Anhebung der Altersgrenze einen Kompromiss dar. Denn es geht nicht darum, keine Kontrollen mehr durchzuführen, so, wie das in einigen Nachbarstaaten heute der Fall ist, sondern es geht lediglich um die Verschiebung der Kontrolluntersuchung vom 70. Altersjahr - die heutige Praxis - auf das 75. Altersjahr. Ohnehin ist es jedem Lenker weiterhin freigestellt, sich zu einem beliebigen Zeitpunkt und auch bei Bedarf einer Untersuchung zu unterziehen oder auch entsprechende Fahrkurse zu besuchen, was wir ganz bestimmt befürworten. Wir befürworten diese Form der Selbstverantwortung.

Ich bitte Sie, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.