Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-07
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-07
Wortprotokoll
Für den Bundesrat kommt eine Inkraftsetzung der Vorlage betreffend die Verjährung der Strafverfolgung im Allgemeinen und bei Sexualdelikten an Kindern nur infrage, nachdem Kohärenz mit den weiteren verjährungsrechtlichen Bestimmungen geschaffen wurde. Ein Abwarten der Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches würde diese Sache massiv verzögern, und es wäre auch politisch problematisch, weil in das neue Verjährungsrecht im Fall von Sexualdelikten an Kindern doch grosse Erwartungen gesetzt werden.
Mit dieser vom Ständerat bereits verabschiedeten Parlamentarischen Initiative wird dies vermieden, und die erforderlichen Anpassungen können so schnell wie möglich vorgenommen werden.
Ich danke Ihrer Kommission und bitte Sie, dieser Vorlage mit den entsprechenden Änderungen ebenfalls zuzustimmen.
Was die Anträge Baumann Alexander betrifft, bitte ich Sie, diese abzulehnen. Die Diskussion über den ersten Antrag wurde bereits im Rahmen des Allgemeinen Teils StGB geführt, und es wurde dort darüber entschieden. Die zweite beantragte Änderung zur Frage der Ehrverletzung würde hinter den Status quo zurückgehen. Es wäre meines Erachtens nicht gerechtfertigt, im Rahmen dieser Parlamentarischen [PAGE 120] Initiative solche Änderungen vorzunehmen, welche auch in Ihrer Kommission für Rechtsfragen nicht diskutiert worden sind.