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Engler Stefan · Ständerat · 2015-12-17

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2015-12-17

Wortprotokoll

Auch ich möchte eine ergebnisoffene Diskussion über Inhalt und Umfang des Service public im Medien- und Informationsbereich. Meiner Meinung nach bedarf es dafür aber nicht der Annahme dieser Motion: Es gibt überhaupt keinen Grund für eine solche Durchsetzungsmotion, wenn ich sie so nennen darf, solange der Bundesrat das Postulat der KVF-SR nicht erfüllt hat.

In der Stellungnahme zur Motion schreibt der Bundesrat ausdrücklich, dass er diesen Bericht zum Service public für kommenden Sommer in Aussicht stellt. Darüber hinaus schreibt er, dass er die in den drei Postulaten aufgeworfenen Fragen ausdrücklich thematisieren will. Insofern sehe ich den Zweck dieser Motion nicht, es sei denn, man wolle damit Druck ausüben, um damit auch die inhaltliche Diskussion, die wahrscheinlich sehr intensiv geführt werden wird, in der einen oder anderen Art zu präjudizieren.

Ich frage mich also, welches die wirkliche Absicht hinter der Motion ist. Will sie die angekündigte politische Würdigung, was Inhalt und Umfang des Service public im Medienbereich ist, schon vorwegnehmen? Wäre dies der Fall, würde die Annahme dieser Motion diese Diskussion auf eine Art und Weise präjudizieren, die viele Fragen aufwirft und auch eine ergebnisoffene Auseinandersetzung mit dem Thema nicht mehr zulässt.

Ich möchte mich nicht einlässlich mit den drei Postulaten, die hinter der Motion stehen, auseinandersetzen und sie nur kurz ansprechen:

Das Postulat Rickli Natalie möchte den Service public im Medienbereich durch Budgetvorgaben definieren. Dies hätte vor allem für die sprachlichen Minderheiten - ich gehöre dazu - und möglicherweise auch für die Qualität sowie vor allem auch für den Föderalismus negative Folgen.

Das Postulat Wasserfallen spricht die Subsidiarität an und damit auch die Frage, wer Service-public-Leistungen im Medienbereich erbringen soll. Muss das immer der Staat sein? Oder kann das auch über partnerschaftliche Lösungen zwischen dem Staat und Privaten geschehen? Ich bin sehr offen dafür, dass auch private Unternehmungen Service-public-Leistungen erbringen, wenn sie das effizienter und mit hinreichender Qualität leisten können. Da rennen Sie bei mir eine offene Türe ein: Der Service public kann nicht nur staatlichen Organisationen oder Institutionen vorbehalten sein. Es gibt auch im Service-public-Bereich keine Rechtfertigung für Ineffizienzen. Für mich sind durchaus auch Mischformen der Leistungserbringung vorstellbar.

Zur dritten Forderung: Das Postulat Romano will den Service public auf bestimmte Medien beschränkt wissen, was den Inhalt der Grundversorgung im Medienbereich und damit auch den Zugang zu gewissen Medien letztlich beschränken würde.

Nach meiner Auffassung ist es lohnenswert, die drei Themen in der grundsätzlichen Auseinandersetzung mit dem bundesrätlichen Bericht in Erfüllung des Postulates zu diskutieren. Ich bin zudem entschieden der Meinung, dass der Service public ganz generell und im Speziellen im Medienbereich ein zu kostbares Volksgut darstellt und für den Zusammenhalt des Landes und auch für das Zugehörigkeitsgefühl der sprachlichen Minoritäten und aller Landesteile zu wichtig ist, als dass man diese Diskussion ideologisch, mit machtpolitischen Absichten oder einseitig mit Effizienzvorgaben führen darf. Deshalb empfinde ich jetzt den Vorstoss auch als den Versuch, Druck auszuüben, bestimmte Richtungen einzuschlagen und die Diskussion über den Service public bereits vorwegnehmen zu wollen. Das möchte ich nicht. Ich bin vielmehr für die ergebnisoffene Auseinandersetzung mit diesem Thema und warte den Bericht des Bundesrates ab, der ja schon im nächsten Sommer auf dem Tisch liegen soll.

Deshalb empfehle ich die Ablehnung der Motion.