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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-12-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-12-17

Wortprotokoll

Bei diesem Thema können wir im Bericht bringen, was wir wollen, es wird Kritik geben. Es geht dabei, wie Sie, Herr Ständerat Germann, gesagt haben, um eine allgemeine Mediendiskussion. Wir reden aber über den Bereich des Service public; das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Es ist auch nicht so, dass wir mit diesem Bericht in einem luftleeren Raum starten. In der heutigen Bundesverfassung ist der Service public in Artikel 93 definiert. Das RTVG hält klar fest, was der Gesetzgeber unter dem Service public versteht; dazu kommen noch die Bestimmungen im SRG-Gesetz und die Konzessionen. Wir haben also eine klare Vorgabe, ein klares Verständnis von dem, was Service public heute ist.

Jetzt können Sie sagen - und das ist ja das Ziel der Debatte -: "Dass Bildung, Kultur, Meinungsbildung und Unterhaltung im heutigen Auftrag enthalten sind, stellen wir infrage." Das ist ein legitimes Anliegen, dazu wird sich der Bericht äussern. Sie können dann sagen: "Wir wollen die Verfassung ändern." Oder Sie können auch sagen: "Es stimmt für uns auch im heutigen Kontext, mit der neuen Bedeutung des Internets und der Online-Dienste, nach wie vor." Das wird Ihre und unsere Aufgabe sein.

Wenn ich jetzt die vorliegenden Vorstösse sehe, dann stelle ich fest, dass sie die Stossrichtung natürlich schon einschränken. Herr Ständerat Graber hat es richtig gesagt: So wie Sie behandelt auch der Bundesrat jeden Vorstoss einzeln und lehnt ihn ab oder nimmt ihn an. Wenn wir in einer Analyse sind - das wissen Sie -, lehnen wir in der Regel alle Motionen ab, sei das bei der AHV oder bei der Finanzplanung, weil wir keine Präjudizien wollen. Wir wollen diesen Bericht in voller Freiheit erstatten.

Ich könnte jetzt so vorgehen wie meine Kollegin vor einer Woche und sagen: "Wir sind doch nicht blöd und liefern Ihnen nur einen halben Bericht." Wir haben alles Interesse daran, all die richtigerweise aufgeworfenen Fragen abzudecken, zum Beispiel die Frage, wohin das Geld heute fliesst. Die Werbeeinnahmen spielen heute eine grosse Rolle, weil auch die Service-public-Angebote heute zu einem Viertel mit Werbeeinnahmen finanziert werden. Was bedeutet es, wenn Sie, was viele tun wollen, die Unterhaltung aus dem Verfassungsauftrag streichen? Wie weit geht die Unterhaltung? Was bedeutet es für die Sprachregionen? Und was bedeutet es für das heutige Landesverständnis, dass Kultur ein wichtiges Element für die Kohäsion unseres Landes ist? All das werden wir Ihnen darlegen.

Es ist nicht üblich, dass Sie uns mit einer Motion quasi dazu auffordern, auch noch eine Vielzahl von Postulaten umzusetzen, zu denen Sie Ja sagen, ohne sie zu prüfen. Der Bundesrat lehnt die Motion deshalb nicht aus materiellen, sondern aus formalen Gründen ab. Ich habe es immer gesagt: Wir werden eine breite Diskussion führen. Es geht auch nicht darum, eine SRG-Diskussion zu führen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es heute immerhin 41 Lokalradios und 13 Regionalfernsehsender gibt, die ebenfalls Service-public-Aufträge erfüllen, wie es auch der Printbereich tut.

Das von Ihnen aufgeworfene Problem der Verleger ist gross, aber es hat nicht primär mit der Definition des Service public zu tun, sondern damit, dass die Digitalisierung die Medienlandschaft umpflügt wie wahrscheinlich keinen anderen Sektor. Wer nicht auf den Online-Plattformen ist, ist im Rückstand. Die Verleger kaufen ja in aller Breite neue Plattformen auf. Das ist die Zukunft, da sind wir uns einig. Das ist im heutigen Gesetz nicht abgebildet: Dort sind primär Fernsehen und Radio berücksichtigt. Wie Sie wissen, darf die SRG keine Werbung auf Online-Plattformen betreiben. Auch das lehnen wir ab; das hat der Bundesrat immer gesagt.

Die Eidgenössische Medienkommission ist eine Fachkommission, die Bundesrat und Verwaltung berät. Sie ist sehr breit mit Experten besetzt, von Verlegern über Journalisten bis zu Vertretern von Wissenschaft und Wirtschaft. Sie schreiben ihre Berichte völlig unabhängig. Was zurzeit vorliegt, ist ein Zwischenbericht, dessen Endfassung noch erarbeitet wird. Für uns ist es natürlich wichtig zu wissen, was die Experten sagen, die diese Branche analysieren und sehr gut kennen. Für den Bundesrat ist das ein wesentlicher Bestandteil. Wir werden ihren Bericht sicher mit einem kritischen Auge lesen und nicht einfach tel quel übernehmen. Sie können darauf zählen, dass wir die ganze Situation anschauen werden.

Ich möchte aber nicht in einem Jahr hier stehen und mit Ihnen diskutieren, ob jetzt "Glanz und Gloria" zum Service public gehört und ob die Lauberhornabfahrt auch in Zukunft von der SRG übertragen werden darf oder nicht. Genau das ist keine Diskussion über den Service public. Das entspricht ein wenig dem, was leider zum Teil schon bei der Diskussion über das RTVG stattgefunden hat. Überhaupt sind Sportübertragungen völlig liberal geregelt, wir haben hier keine Vorgaben usw.

Deshalb braucht es für die Diskussion mit Ihnen diesen Bericht; darin geht es dann um die Frage, ob Sie die Verfassung oder das Gesetz ändern wollen und ob Sie das heutige Verständnis des Service public ändern wollen. Laut Planung sollten Sie den Bericht im Juni 2016 erhalten, und dann findet, so nehme ich an, ab August oder September die Diskussion in Ihren Kommissionen statt.

In diesem Sinn hilft die Motion also nicht. Es ist für mich formal falsch, sie anzunehmen. Aber Sie entscheiden darüber.

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