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Heim Bea · Nationalrat · 2015-12-17

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-17

Wortprotokoll

Wie Nationalrätin Isabelle Moret Ihnen erklärt hat, fordert der Kanton [PAGE 2276] Neuenburg mit dieser Standesinitiative die Bundesversammlung auf, die Anlagevorschriften im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) so zu ändern, dass Immobilienanlagen in Zukunft bis zu 50 Prozent der Investitionen von Vorsorgeeinrichtungen ausmachen können. Der Ständerat hat dem Geschäft im Plenum, wie es bereits seine vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit tat, keine Folge gegeben, und zwar einstimmig.

Auch die SGK des Nationalrates beantragt Ihnen, dieser Standesinitiative keine Folge zu geben, allerdings nicht einstimmig, sondern mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Es gibt eine Minderheit Clottu. Sie vertritt die Meinung, die Pensionskassen würden durch den geltenden Richtwert - man muss diesen Wert als Richtwert bezeichnen - von 30 Prozent für Immobilienanlagen in ihren Möglichkeiten beschnitten. Diese Minderheit möchte den Vorsorgeeinrichtungen mehr Handlungsspielraum geben und unterstützt deshalb die Standesinitiative.

Aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission allerdings besteht kein Handlungsbedarf, denn die 30-Prozent-Limite in der Verordnung stellt keine fixe Begrenzung dar, sie ist wie gesagt vielmehr eine Leitplanke, eine Leitplanke der Vorsicht; sie ist also als Richtwert zu verstehen. Nach Artikel 71 BVG haben die Vorsorgeeinrichtungen ihr Vermögen so zu verwalten, dass Sicherheit und genügender Ertrag der Anlagen sowie eine angemessene Verteilung der Risiken gewährleistet sind. Zur Konkretisierung dieser Bestimmung beziffert die dazugehörende Ausführungsverordnung den Richtwert für Immobilienanlagen auf 30 Prozent. Gemäss Artikel 50 Absatz 4 BVV 2 kann die Immobilienlimite von 30 Prozent aber durchaus überschritten werden, und zwar dann, wenn dies im Anlagereglement vorgesehen ist und wenn die Regeln der Kunst des sorgsamen Umgangs mit dem Geld, Regeln wie Sorgfalt, Sicherheit und angemessene Diversifikation, eingehalten werden und das in der Jahresrechnung auch schlüssig dargestellt werden kann.

Mit anderen Worten: Die Limite ist ein Signal, es sei Vorsicht walten zu lassen. Ein höherer als ein 30-prozentiger Immobilienanteil ist durchaus möglich. Somit besteht kein Handlungsbedarf. Das ist die Meinung des Ständerates, das ist die Meinung der Mehrheit der SGK-NR.

Sie bittet Sie mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative Neuenburg keine Folge zu geben.