Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2002-03-07
Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2002-03-07
Wortprotokoll
Die liberale Fraktion befürwortet die Einführung eines eigenen Gesetzesbuches für das Jugendstrafrecht. Ebenfalls begrüssenswert ist die konsequente Umsetzung des Leitgedankens, grundsätzlich keine tatvergeltenden Kriminalstrafen, sondern besondere Rechtsfolgen vorzusehen, die ausschliesslich spezialpräventiven Zielen dienen und einen spezialpräventiven Charakter haben. Jugendliche Delinquenten sollen mittels altersgerechten Disziplinarstrafen in erster Linie von weiteren Delikten abgehalten werden. Eine kürzlich veröffentlichte Studie zeigt deutlich auf, dass die Zahl der Jugendlichen, die sich strafbar machen, leider ansteigt. Diebstahl und Gewaltanwendungen häufen sich. Als Auslöser dafür werden unter anderem die Erziehung respektive eben die mangelnde Erziehung sowie familiäre Umstände respektive Missstände angeführt. Jugendkriminalität kann aber auch nur eine Begleiterscheinung in der ganz normalen Entwicklung eines jungen Menschen sein. Das neue Jugendstrafrecht nimmt auf alle Umstände Rücksicht und will die Grundlage dafür schaffen, dass mit geeigneten und besonderen Massnahmen und Strafen individuell erzieherisch eingegriffen werden kann.
Zu den vorgesehenen Neuerungen: Es ist mehr als angezeigt, dass die Strafmündigkeit von sieben auf zehn Jahre heraufgesetzt wird. Der Expertenentwurf wollte die Grenze sogar auf zwölf Jahre anheben, was durchaus noch vertretbar oder zumindest diskutierbar gewesen wäre. Sieben- bis zehnjährige Kinder beschäftigen die Justiz ohnehin selten, und es ist sicher Sache der Eltern bzw. des Vormundes, strafende Reaktionen auf das Verhalten dieser Kinder einzuleiten. Wenn eine Straftat vorliegt, so ist es wirklich an den gesetzlichen Vertretern, handelnd einzugreifen.
Ein zentraler Punkt der Revision betrifft die Regelung des Vollzugs von Strafen in besonderen Einrichtungen. Da bei jugendlichen Straftätigen das Hauptgewicht auf die Wiedereingliederung bzw. ihre Resozialisation gelegt wird, geht es nicht an, Jugendliche einfach einzuschliessen. In Bezug auf die Anordnung der Strafen wird nun in Artikel 10 des neuen Jugendstrafrechtes postuliert, Massnahmen und Strafen gleichzeitig aussprechen zu können. Der Vollzug der stationären Massnahme geht dem Strafvollzug voraus. Erreicht die stationäre Massnahme ihr Ziel, wird die Freiheitsstrafe nicht mehr vollzogen, fällt also ausser Traktanden. Dieser Systemwechsel zum richterlichen Dualismus ermöglicht, angemessener auf das abweichende Verhalten von Jugendlichen einzugehen und vermehrt auf Massnahmen zu setzen.
Wir stimmen natürlich den Begriffsvarianten "elterliche Sorge" anstelle von "elterlicher Gewalt" in Artikel 11 und "Geschädigter" anstelle von "Opfer" gemäss Entwurf des Bundesrates in Artikel 22 zu. Bei Artikel 27 Absatz 4 schliessen wir uns der Mehrheit an: "Wird die bedingte Entlassung verweigert, so hat die zuständige Behörde mindestens einmal halbjährlich neu zu prüfen, ob sie gewährt werden kann." Im pubertären Alter verändert sich die Persönlichkeit sehr schnell. Dies rechtfertigt eine halbjährliche Prüfung. Auch die klare Regelung der Verfolgungsverjährung in Artikel 35 darf als grosser Fortschritt der Revision bezeichnet werden. Je länger eine Straftat zurückliegt, umso problematischer wird es nämlich, sie zum Anlass einer Massnahme oder einer Strafe zu nehmen. Wir unterstützen die Variante der Kommission.
In Bezug auf das Verfahren ist die liberale Fraktion folgender Meinung: Es geht nicht an, dass die gesetzlichen Vertreter der Jugendlichen eine öffentlich durchgeführte Verhandlung verlangen können. Wenn ein öffentliches Interesse gegen die Öffentlichkeit des Verfahrens besteht, soll der mutmassliche Täter dies nicht erzwingen können.
Wir sind überzeugt, dass wir heute ein Jugendstrafrecht verabschieden können, welches sich in seinen Grundzügen an den persönlichen Bedürfnissen des Kindes und des Jugendlichen orientiert und das Schwergewicht auf erzieherische und therapeutische Massnahmen legt. Wir danken den Experten und den weiteren Kommissionen für die wertvolle Bearbeitung dieser Vorlage.