Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-03-07
Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-07
Wortprotokoll
Auch die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten auf diese Revision. Sie ist nötig, weil sich die Situation in den dreissig Jahren seit der letzten Revision geändert hat. Sie ist auch nötig, weil es richtig ist, für die Jugendlichen ein eigenes Jugendstrafrecht zu schaffen.
[PAGE 126] Sie haben von den Vorrednerinnen und -rednern sowie der Berichterstatterin und dem Berichterstatter bereits gehört, dass in dieser Vorlage der Übergang vom Monismus, von der Wahl zwischen der Strafe oder der Massnahme, zum Dualismus eine wesentliche Veränderung darstellt. Auch die CVP-Fraktion begrüsst diese Neuerung, weil uns dadurch ermöglicht wird, dem Einzelfall gerecht werdende und flexible Behandlungen auszusprechen. Der Jugendrichter ist oft eine Mischung zwischen Sozialarbeiter und Richter und hat die schwierige Aufgabe, nach der gerechten Strafe zu suchen. Mit der Ausdehnung der Massnahmemöglichkeiten und der Strafen kann er hiermit für den Jugendlichen flexiblere und besser gefasste Lösungen suchen.
Es wäre aber falsch zu sagen, dass nun die Zahl der Jugendlichen, die mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt kommen, sehr gross ist. Sie nimmt zwar zu; wenn man aber genau hinschaut, ist es nach wie vor eine kleine Zahl von Jugendlichen, die nicht korrekt lebt. Sie ist aber in den Deliktskatalogen zunehmend auch mit einem Gewaltpotenzial gekoppelt. Es ist daher richtig, wenn wir spezialpräventiv den Bereich der Massnahmen stärken und hier auch versuchen, die notwendigen Vollzugsanstalten zu schaffen.
Dazu fehlt mir in der Botschaft etwas die Kostensicht. Es ist nämlich heute so, dass in den Kantonen Vollzugseinrichtungen vor allem im Bereich der psychischen Probleme von Jugendlichen zum grössten Teil fehlen. Die Kantone werden hier gefordert sein, für den Vollzug Einrichtungen zu schaffen, sowohl im Bereich der Freiheitsstrafen als auch im Bereich der persönlichen, der psychischen Probleme von Jugendlichen. Man rechnet alleine hierfür mit Investitionskosten von rund 20 Millionen Franken zulasten von Bund und Kantonen. Die CVP-Fraktion ist überzeugt, dass dies eine gute Investition ist, weil die Prävention - die gezielte und frühzeitige Erkennung von Störungen - das beste Mittel ist, um Rückfälle oder anhaltende Deliktskomponenten eines Täters oder einer Täterin untergraben zu können.
Auf den ersten Blick scheint die Ausdehnung der möglichen Freiheitsentzugsdauer auf bis zu vier Jahre als schwerwiegend und unangepasst. In der Kommission wurde lange darüber referiert. Man ist zum Schluss gekommen, dass diese Ausdehnung richtig ist, weil sie gleichzeitig durch die Altersgrenze begrenzt ist und ein schuldhaftes Handeln voraussetzt, weil es - wie bereits gesagt wurde - zunehmend auch schwere Delikte bei Jugendlichen gibt und sich dafür im Einzelfall allenfalls auch eine länger dauernde Freiheitsstrafe aufdrängt.
Wichtig ist aber als Ausgleich dafür auch die Einführung der Mediation, die sich in anderen Bereichen bewährt hat und mit einem Täter-Opfer-Ausgleich praxisgerechte, präventive und psychologisch sehr wertvolle Hilfen schafft. Damit kann auf beiden Seiten - sowohl auf der Opferseite wie auch auf der Seite des Jugendlichen - sinnvoll die Einsicht gestärkt werden, dass ein Leben nach dem Gesetz ohne Konflikte, ohne Gewalttaten der bessere Weg ist. Der Ausgleich ermöglicht zudem auch für das Opfer eine gewisse Genugtuung und eine Einsicht gegenüber dem Täter.
Die CVP-Fraktion wird daher in der grossen Linie der Mehrheit folgen und in Artikel 18 die Minderheit unterstützen.