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Fricker Jonas · Nationalrat · 2016-02-29

Fricker Jonas · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2016-02-29

Wortprotokoll

Man soll mit dem Positiven beginnen. Also: Das Positive am Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Tisa) ist, dass es uns hier im Rat vereinen wird - vereinen im Widerstand gegen Tisa. Denn das Tisa-Abkommen gefährdet unsere Souveränität. Es stützt sich auf Zwangsmassnahmen, die die Autonomie und die Kontrollmöglichkeiten für unseren Staat und - noch viel wichtiger - für unsere Bevölkerung stark einschränken. Dieses Abkommen beinhaltet insbesondere die Einrichtung von speziellen Gerichten, die ausserhalb des Rechts der Unterzeichnerstaaten operieren. Wer also für eine starke, selbstbestimmte Demokratie ohne fremde Richter ist, muss unsere Motion annehmen.

Was verlangt unsere Motion? Sie verlangt erstens, dass die Schweiz weiterhin selber bestimmen kann, ob und welche Leistungen des Service public sie privatisieren will. Zweitens verlangt die Motion Transparenz über die Verhandlungen zu Tisa. Das Verhandlungsmandat soll zumindest den zuständigen Kommissionen offengelegt werden. Der Bundesrat behauptet, dass diese Verhandlungen auf der Basis des WTO/Doha-Mandats geführt werden. Tisa wird aber ausserhalb der WTO und unter Ausschluss der WTO-Organe verhandelt. Der Bundesrat lehnt unsere Motion ab, weil er sich nicht festlegen will. Für uns ist das Thema aber so wichtig, dass wir Klarheit wollen.

Tisa wird einen Mechanismus zur Erledigung von Konflikten enthalten, der ausserhalb der WTO steht. Mit einer Beteiligung der Schweiz an Tisa wird also eine neue internationale Gerichtsbarkeit entstehen. Dieser muss sich die Schweiz wohl oder übel unterwerfen. Dabei muss aber klar ausgeschlossen werden, dass die Schiedsgerichte demokratische Beschlüsse der Schweiz von Kantonen und Gemeinden mit Milliardenbussen sanktionieren können. Aufgrund einer Klage aus dem Nafta-Vertrag muss beispielsweise Kanada 300 Millionen Dollar an den Bergbaukonzern Bilcon bezahlen, weil diesem aufgrund einer Umweltverträglichkeitsprüfung eine Abbaubewilligung verweigert wurde.

Neben den fremden Richtern gibt es vier weitere Aspekte, die unsere Souveränität einschränken:

1. Tisa beinhaltet Negativlisten. Dienstleistungen, die auf diesen Negativlisten fehlen, sind also automatisch der Marktöffnung unterstellt. Dies gilt insbesondere auch für alle zukünftigen Dienstleistungen, die wir heute noch gar nicht kennen.

2. Zur Ratchet-Klausel: Sie bedeutet, dass jede spätere Deregulierung unumkehrbar wird und nie mehr zurückgenommen werden darf, auch wenn die Marktöffnung völlig versagt hat. So eine Einbahnstrasse ist grundsätzlich ein Quatsch, egal, ob das in Richtung einer blossen Verstaatlichung bzw. von mehr Regulierung oder in Richtung einer blossen Privatisierung bzw. von weniger Regulierung geht - denn schlauer kann man immer werden.

3. Zur Standstill-Klausel: Sie bedeutet, dass eine im Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende Regulierung nicht mehr verschärft, sondern nur noch abgebaut werden kann. Dies betrifft natürlich auch alle Fragen der Inländerbehandlung. Dass also Frau Bundesrätin Sommaruga, wie sie im letzten Sommer angekündigt hat, bestehende Mängel und Lücken in der Lex Koller schliessen will, um den Ausverkauf der Heimat bzw. Spekulationen mit Immobilien durch ausländische Investoren zu verhindern, wäre mit Tisa nicht mehr möglich.

4. Das Tisa-Abkommen beinhaltet auch sogenannte Annexe. Diese sind für alle Staaten verbindlich, auch für solche Staaten, die den betreffenden Bereich auf die Ausnahmeliste geschrieben haben. Die Schweiz hat den Energiesektor auf die Ausnahmeliste geschrieben. Es gibt einen Annex, der besagt, dass erneuerbare und nichterneuerbare Energien gleich behandelt werden sollen. Folglich wäre die staatliche Förderung der Wasserkraft nicht mehr möglich.

Fazit: Tisa beschneidet das Schweizervolk in seiner Souveränität. Darum bitte ich den Rat, ein kritisches Auge auf die Tisa-Verhandlungen zu werfen und folglich unsere Motion anzunehmen.