Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-07
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-07
Wortprotokoll
Das Jugendstrafrecht soll aus dem Strafgesetzbuch ausgegliedert und künftig in einem separaten Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht geregelt werden. Ich betone das, weil seit jeher eine gewisse Tendenz besteht, das Jugendstrafrecht als blosses Anhängsel zu betrachten und seine Bedeutung im Kontext der Kriminalpolitik zu unterschätzen.
Indessen hat das Jugendstrafrecht für die Verbrechensprävention einen hohen Stellenwert. Wenn es nämlich gelingt, die Straftaten Jugendlicher richtig einzuschätzen und ihnen mit den geeigneten und angemessenen Mitteln zu begegnen, dann sind die Chancen für eine nachhaltige Verhütung späterer Straftaten gross. Denn bei jungen Menschen lassen sich durch geeignete Massnahmen grundlegende Verhaltensänderungen noch leichter erreichen als bei Erwachsenen. Gegenüber jugendlichen Straftätern haben wir [PAGE 128] zudem eine besondere Verpflichtung, ihnen den Weg in eine Zukunft ohne Straftaten ebnen zu helfen. Wir wollen sie nicht mit der Perspektive sitzen lassen, dass ihr Leben verpfuscht ist, bevor es eigentlich erst richtig begonnen hat.
Mir scheint offensichtlich, dass straffällige Kinder und Jugendliche für ihr Verhalten nie völlig allein verantwortlich sein können. Wir Erwachsene tragen immer eine gewisse Mitverantwortung. Wir müssen also genau überlegen, mit welchen Massnahmen wir auf die Straftaten junger Menschen antworten. Was für kriminelle Erwachsene gilt, können wir nicht eins zu eins auf junge Rechtsbrecher übertragen. Jugendliche sind Menschen, die besondere Aufmerksamkeit brauchen - auch und gerade, wenn sie straffällig geworden sind. Straftaten sind erfahrungsgemäss oft nur vorübergehende, episodenhafte Begleiterscheinungen in der Entwicklung junger Menschen. Es braucht zwar auch in diesen Fällen klare Interventionen, die den jugendlichen Rechtsbrechern auch signalisieren: so nicht! Allzu drastische Reaktionen wären aber unangemessen und kontraproduktiv.
Das Jugendstrafrecht hat sich im Grossen und Ganzen sehr bewährt, und dessen Grundausrichtung soll deshalb auch nicht geändert werden. Die Kommission beantragt vergleichsweise wenige Änderungen am Entwurf des Bundesrates bzw. an den Beschlüssen des Ständerates. Diese scheinen mir im Allgemeinen unproblematisch zu sein. Ich komme darauf noch in der Detailberatung zurück, soweit mir dies notwendig erscheint. Ich kann mich jedoch grundsätzlich sämtlichen Anträgen bzw. Mehrheitsanträgen der Kommission für Rechtsfragen anschliessen.
Ich bitte Sie, auf diesen Entwurf einzutreten.