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Pardini Corrado · Nationalrat · 2016-03-01

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-01

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes am 1. Juli 2015 verabschiedet. Diese Änderung steht in Verbindung mit den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Eine punktuelle Verbesserung in der Gesetzgebung hat sich bei der Analyse der Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen als nötig erwiesen. Das Entsendegesetz soll deswegen geändert werden. Die Obergrenze des Geldbetrags für Verwaltungssanktionen wegen Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen liegt heute bei 5000 Franken und wird mit dieser Änderung auf 30 000 Franken erhöht. Dadurch sollen die Wirksamkeit der Sanktionen und die Durchsetzung der schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Am 6. Mai 2015 lud der Vorsteher des WBF die Sozialpartner ein, um genau diese Frage zu diskutieren, weil beim Entsendegesetz im Grundsatz immer eine sozialpartnerschaftliche Überlegung vorausgesetzt wird. Die Sozialpartner, namentlich der Schweizerische Gewerkschaftsbund und der Schweizerische Arbeitgeberverband, haben sich an dieser Sitzung auf die nun vorliegende Änderung des Entsendegesetzes geeinigt.

Die Kommission war mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen dafür, dass man das Gesetz in diesem Sinne ändert. Die jetzige Minderheit, die vor allem Jean-François Rime, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes, als Wortführer hatte, argumentierte, dass bei der Änderung des Entsendegesetzes der Gewerbeverband zu wenig berücksichtigt worden sei und dass man, bevor man dieses Gesetz ändere, die Masseneinwanderungs-Initiative umsetzen solle. Das war das Argument der Minderheit.

Die Sozialpartner, ich habe es gesagt, befürworten diese Änderung, namentlich auch weil die Höhe der Sanktion, die bisher auf 5000 Franken beschränkt war, nicht die abschreckende Wirkung entfaltet hat, die man bei der Legiferierung durch das Entsendegesetz damit in Verbindung gebracht hat. Die Sozialpartner und die Kommissionsmehrheit erachten die Höhe von 30 000 Franken als besser geeignet, präventiv dafür zu sorgen, dass zum einen die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz geschützt werden und zum andern die gleich langen Spiesse für alle Arbeitgeber gewährleistet sind. Das Entsendegesetz soll zum einen die Arbeitnehmer vor Lohndumping und Sozialdumping und zum andern die anständigen Arbeitgeber vor unlauterem Wettbewerb schützen.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission, auf den Gesetzentwurf einzutreten.