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AB 19463

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-07

Wortprotokoll

Wie bereits meine Vorredner festgehalten haben, hatten wir in der Kommission keine Möglichkeit, über diesen Vorschlag zu diskutieren. Es handelt sich um einen interessanten Antrag und auch um eine sehr wichtige Frage. Ich bin der Meinung, dass wir dieses Thema im Rahmen der Revision des Jugendstrafprozessrechtes oder - besser gesagt - der Neufassung des Jugendstrafprozessrechtes behandeln sollten, weil es eine prozessuale Frage berührt - das zum Formellen.

Zum Inhalt doch noch zwei Bemerkungen: Auf die mangelhafte deutsche Übersetzung wurde bereits hingewiesen. Positiv an diesem Antrag ist sicher, dass damit das Verfahren beschleunigt werden kann. Ein rasches Verfahren entspricht grundsätzlich dem Gedanken des Jugendstrafrechtes. Erzieherische Wirkung kann nur ein Verfahren haben, welches relativ schnell als Reaktion auf ein verpöntes Verhalten folgt. Trotzdem habe ich zum Inhalt einige Vorbehalte: Was ist eine "leichte Straftat"? Dann fehlt das Erfordernis eines Geständnisses - auch wenn jemand in flagranti erwischt wird, genügt das nicht. Diese "In-flagranti-Schnellaburteilungen" widersprechen zudem grundsätzlich sämtlichen rechtsstaatlichen Vorschriften. Deshalb bin ich der Ansicht, dass noch Einiges überlegt werden muss.

Es kommt dazu, dass wir im Falle dieses Schnellverfahrens z. B. keine Möglichkeit für eine Mediation haben und die Gefahr besteht, dass Jugendliche übertölpelt werden. Ich denke, wir müssen das auch inhaltlich besser überprüfen. Ich weiss nicht, welches die Meinung der Kommission wäre.

Ich beantrage Ihnen jedoch, diesen Antrag abzulehnen.

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