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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-07

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-07

Wortprotokoll

Es wurde bereits auf die beiden zentralen Punkte hingewiesen, weshalb der Antrag Ménétrey-Savary abzulehnen ist. Der eine ist die unklare und offene Formulierung: Was heisst das eigentlich, "de manière flagrante" eine leichte Straftat begehen? Der andere Punkt ist, dass wir es hier in der Tat mit einer strafprozessrechtlichen Frage zu tun haben. Diese sollte diskutiert werden, wenn es um das Strafprozessrecht geht. Es sollte nicht jetzt im Rahmen der heutigen Beratung den Kantonen eine Änderung aufgezwungen werden.

Ich bitte Sie also auch von meiner Seite, den Antrag Ménétrey-Savary abzulehnen.