Lexipedia

Stöckli Hans · Ständerat · 2016-03-02

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-02

Wortprotokoll

Hier geht es um die grundsätzliche Fragestellung, ob sich die Integrität lediglich auf die verschreibungspflichtigen Arzneimittel bezieht, wie es das Konzept des Ständerates will, oder insgesamt auf alle Heilmittel. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass es richtig ist, dass man eben alle Heilmittel in die Integritätsnorm mit einbezieht, denn die Möglichkeit des Missbrauchs ist natürlich nicht nur auf die rezeptpflichtigen Arzneimittel beschränkt, sondern es können, wie in letzter Zeit bekanntgeworden ist, auch bei anderen Heilmitteln gewisse Schwierigkeiten entstehen.

Mit dem neuen Absatz 3 wird dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, gewisse Kategorien generell von dieser Vorschrift auszunehmen, um so die Souplesse zu erweitern. Ich denke, dass das Konzept des Nationalrates stringent ist und für sich spricht. Es verdient, beschlossen zu werden - mit einer kleinen Ausnahme, es geht um die Präzisierung in Absatz 2 Buchstabe d des Textes: Statt "grösstenteils" soll die Rückvergütung "mehrheitlich" vorgesehen werden. Ganz entscheidend ist hier aber, dass die Konditionen beim Verbot dieser Vorteile nur dann nicht gelten, wenn beim Gewähren von Preisrabatten und bei Rückvergütungen kein Einfluss auf die Wahl der Therapie genommen wird. Das ist der Kernartikel, mit dem die Integrität sichergestellt werden soll.

Ich ersuche Sie entsprechend, dem Konzept des Nationalrates zu folgen, und zwar mit der kleinen Präzisierung, wonach anstatt "grösstenteils" der Begriff "mehrheitlich" einzusetzen ist, so, wie dies in der Version der Minderheit vorkommt.