Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2016-03-02
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-03-02
Wortprotokoll
Die WBK hat das Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe vorberaten und empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission der vorliegenden Fassung des Gesetzes einstimmig zugestimmt.
Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, im Interesse der öffentlichen Gesundheit die Qualität der Ausbildung und [PAGE 39] der Berufsausübung in den Gesundheitsberufen zu fördern. Dieser Bereich wird mehrheitlich an den Fachhochschulen vermittelt. Das Gesetz regelt die Kompetenzen von Absolventinnen und Absolventen der Hochschulstudiengänge in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährung und Diätetik, Optometrie, Osteopathie sowie der Studiengänge für Hebammen.
Das Gesetz sieht auch eine obligatorische Akkreditierung der Studiengänge vor. Damit wird sichergestellt, dass die Studiengänge zum Erwerb der im Gesetz festgelegten Kompetenzen führen. Weiter legt der vorliegende Entwurf die Voraussetzungen für die Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung fest.
Zudem soll das Gesundheitsberufegesetz die rechtliche Grundlage für ein Gesundheitsberuferegister schaffen, wie sie bereits für Ärzte, Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker und Tierärzte in Form des Medizinalberufegesetzes besteht. Das auf nationaler Ebene geregelte Register enthält Daten über Ausbildungsabschlüsse und Angaben über die Bewilligung zur Berufsausübung und über allfällige Disziplinarmassnahmen. Damit wird der Austausch von Informationen unter den Kantonen vereinfacht. Die Transparenz wird so erhöht und die Aufsicht über die Gesundheitsfachpersonen erleichtert.
Das Gesundheitsberufegesetz ist Bestandteil der Strategie des Bundesrates Gesundheit 2020. Unser Gesundheitswesen steht vor grossen Herausforderungen. Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen nimmt stetig zu. Das Gesundheitswesen hat sich zudem zu einem wichtigen Sektor der Schweizer Wirtschaft entwickelt. 2008 arbeiteten rund 541 000 Personen oder 13,4 der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung im Gesundheitswesen. Mit diesem Gesetz soll der zunehmenden qualitativen und quantitativen Bedeutung der Gesundheitsberufe für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung Rechnung getragen werden.
Die Kommission hat zu Beginn der Beratungen einige Anhörungen durchgeführt. So wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone - GDK und EDK -, der Ausbildungsinstitutionen, der Organisationen der Arbeitswelt und der Berufsverbände angehört.
Grundsätzlich folgt die Kommission der Vorlage des Bundesrates. Eine knappe Mehrheit - der Entscheid fiel mit 7 zu 6 Stimmen - möchte jedoch auch die Regelung von Ausbildung und Berufsausübung des Masterstudiengangs in Pflege mit Schwerpunkt APN, "Advanced Practice Nurse", gesetzlich regeln. Der Bundesrat und eine Minderheit der Kommission möchten nur die Bachelorstufe ins Gesetz aufnehmen; eine Aufnahme der Masterstufe erachten sie im heutigen Zeitpunkt als verfrüht, da noch keine klaren Berufsziele vorliegen. Zudem werden höhere Kosten befürchtet. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen.
Weiter wurde die Einsetzung einer Gesundheitsberufe-Kommission diskutiert. Die Kommission hat einen entsprechenden Antrag jedoch abgelehnt. Der Bundesrat hat zugesichert, dass er bereit ist, eine Ad-hoc-Kommission einzusetzen; eine Regelung dazu brauche es im Gesetz nicht, hiess es.
Dann hat die Kommission eine Regelung der Berufsbezeichnungen beraten. Eine Minderheit möchte diese im Gesetz festschreiben und die Strafbestimmungen für die unbefugte Verwendung anpassen. Diese Minderheit wies darauf hin, dass mit einer gesetzlichen Regelung der Berufsbezeichnungen auf der Stufe Fachhochschule Missbräuche verhindert werden könnten. Mit 8 zu 5 Stimmen wurde der entsprechende Antrag dann abgelehnt. Die Mehrheit der Kommission sieht eine Aufnahme der Berufsbezeichnungen ins Gesetz nicht als notwendig an. Ein über die Bewilligungspflicht gemäss Gesundheitsberufegesetz und den Titelschutz gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz hinausgehender Schutz einer Berufsbezeichnung zugunsten der Patientensicherheit ist schwierig. Wir werden auch dazu die Details später diskutieren.
Ebenso hat die Kommission die Aufnahme einer Weiterbildungspflicht ins Gesetz diskutiert und hat darauf verzichtet, dies vor allem aus Gründen der Verhältnismässigkeit. Für die Weiterbildung sind in erster Linie der Arbeitgeber sowie die betroffenen Gesundheitsfachpersonen verantwortlich.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und ihr nach Ende der Beratungen zuzustimmen.