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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-02

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-02

Wortprotokoll

In Block 3 geht es um sehr wichtige Fragen. Ich beginne mal mit dem ganzen Teil der steuerlichen Abzüge bei den Gebäuden. Sie wissen, die Gebäude sind im Rahmen der Strategie ein sehr wichtiges Element. Wir sind uns alle einig: Es gäbe dort ein grosses Potenzial bei den älteren Liegenschaften, wenn sie vermehrt energetisch saniert würden. Ziel ist es, die Renovationsquote in der Schweiz wesentlich zu erhöhen, wenn möglich auf 2 Prozent im Jahr zu verdoppeln. [PAGE 105]

Jetzt haben wir hier verschiedene Instrumente. Zum einen gibt es das Gebäudeprogramm mit den Kantonen, das noch befristet bis 2025 zur Verfügung steht; das ist ein Anreizprogramm. Zum andern sind die Kantone über die Musterbauvorschriften auch daran, gewisse Vorgaben für energetische Sanierungen zu installieren; das ist ein guter Treiber. Dann stehen hier wie bis anhin auch die Steuerabzüge zur Disposition.

Der Bundesrat hat im Rahmen der Vernehmlassung eine Verbesserung von Steuerabzügen bei Liegenschaften im Privatvermögen zur Diskussion gestellt. Sie wurde vor allem von den Kantonen verworfen, weil sie natürlich entsprechende Steuerausfälle befürchten. Was von einigen von Ihnen gesagt wurde, ist unbestritten: Heute ist es sehr oft so, dass man zu Teilsanierungen greift, also nicht eine Gesamtsanierung durchführt, und das dann steuerlich auf mehrere Jahre verteilt. Heute wird so optimiert. Es würde hier natürlich helfen, wenn man energetische Gesamtsanierungen durchführen und dann die Abzüge auf mehrere Jahre verteilen könnte. Das ist aber sehr schwierig durchzusetzen. Wir haben deshalb vom Bundesrat her auf eigene Vorschläge im Bereich der Steuerabzüge verzichtet.

Demgegenüber hat Ihr Rat in der Wintersession 2014 entschieden, für Immobilien im Privat- wie auch im Geschäftsvermögen Abzüge zuzulassen. Das ist dann wiederum dem Ständerat sauer aufgestossen, weil Sie sehr grosszügig waren, weil Sie mit Ihren Beschlüssen neu eben vor allem auch das Geschäftsvermögen beglückt haben, was man als unnötig erachtet. Nach Erachten der UREK-SR wären, wenn schon, die Gebäude im Privatvermögen das korrekte Zielobjekt. Sie hat aber auch klar festgehalten: Wenn es um Ersatzneubauten geht, wäre es ungerecht, sämtliche Rückbaukosten einzubeziehen. Das ständerätliche Plenum hat in der Herbstsession dann jegliche Änderung im Steuerrecht abgelehnt.

Sie haben heute die Entscheidung zu treffen, ob Sie sich dem Ständerat anschliessen und eine Lösung ohne Steuerabzüge beschliessen wollen - das entspräche dem Antrag der Minderheit Badran Jacqueline -, vor allem auch weil in vielen Kantonen heute Abzüge unterschiedlicher Natur möglich sind und weil die Kantone finanziell auch nicht auf Rosen gebettet sind. Im Ständerat waren natürlich auch Stimmen zu vernehmen, die sagten: Wenn schon, dann macht eine Ausdehnung auf Ersatzneubauten Sinn, energetisch wie auch hinsichtlich der Investitionen, um so die Renovationsquote zu erhöhen. Aber eine solche Lösung dürfte sicher nicht das Ausmass annehmen, wie Sie es mit der ersten Fassung beschlossen haben.

Wir haben Studien zur Verfügung, wonach es sehr unterschiedliche Meinungen dazu gibt, wie sich Investitionen auswirken. Bei der zeitlichen Staffelung von Steuerabzügen ist es etwa gemäss Beurteilung von Prognos in der Regel so, dass der Einfluss auf das Volumen der Investitionen in die energetische Wirkung sehr vernachlässigbar ist. Diese Investitionen werden so oder so getätigt, womit wir hier relativ viele Mitnahmeeffekte hätten. Die Frage nach dem energetischen Mindeststandard betrifft etwas, was für die meisten eher im Vordergrund steht. Aber auch hier wird die messbare Wirkung als klein erachtet. Wie etwa das Beratungsbüro Interface sagt, lägen die Mitnahmeeffekte bei fast 55 Prozent. Auch das ist wieder ein relativ hoher Wert.

Man muss sich bewusst sein: Steuerabzüge sind ein Anreiz, es gibt aber viele Mitnahmeeffekte. Diese gibt es beim Gebäudeprogramm natürlich auch. Deshalb: Wenn Sie eine Differenz schaffen wollen, dann würde ich schon appellieren, dass Sie Ihre Maximalforderungen noch stark zurückschrauben. Sie werden für so grosszügige Steuerabzüge im Ständerat keine Mehrheit finden. Schenkt man den Studien Glauben, sind die Effekte sehr beschränkt. Ich habe im Ständerat schon diese Meinung vertreten: Es scheint mir effektiv sinnvoll zu sein, sich auf Ersatzneubauten zu beschränken. Aber Sie entscheiden, in welche Richtung Sie gehen.

Bezüglich des Kapitels Langzeitbetrieb hat der Bundesrat immer gesagt, dass wir die Spielregeln nicht während des Spiels wechseln. Wir bleiben dabei: Wenn Kernkraftwerke sicher sind, sollen sie am Netz bleiben können - egal, ob sie dreissig-, vierzig- oder gar fünfzigjährig sind. Das ist nach wie vor die unbestrittene Haltung. Selbstverständlich wird es für das Ensi mit zunehmendem Alter eines KKW anspruchsvoller, eine Marge und eine über die übliche Sicherheit hinausgehende Leistung zu erhalten. Das war einfacher in Zeiten, in denen KKW mit ihrer Produktion Gewinne erzielten und gut verdienten. Damals haben auch die Betreiber über das nötige Sicherheitsniveau hinaus investiert und Puffer geschaffen. Es ist die Sorge des Ensi, dass diese Puffer mit dem heutigen Kostendruck wegfallen.

Wir haben immer gesagt: Das Ensi kann das schon bei der heutigen Lage verlangen, aber es kann es nicht durchsetzen; das hat Herr Bäumle richtig gesagt. Für das Ensi ist es dann vor allem schwierig, im Einzelfall einen Betreiber zu verpflichten, über die Sicherheit hinauszugehen, die immer gewährleistet werden muss, und noch freiwillig zusätzliche Investitionen zu tätigen. Wir bleiben aber dabei, dass es für uns nicht nötig ist, hier im Gesetz etwas zu ändern. Wir haben vielmehr, wie wir das in der Kommission gesagt haben, auf Verordnungsebene eine Möglichkeit gefunden, um das Anliegen des Ensi aufzunehmen, um im Rahmen der üblichen Prüfungen für die Sicherheit diesen Aspekt beim Langzeitbetrieb aufzunehmen.

Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit Ihrer Kommission und damit auch dem Ständerat zu folgen.

Wir sind noch beim StromVG: Hier bitte ich Sie, sich ebenfalls der Mehrheit anzuschliessen. Es geht um die Frage, wieweit sich kleine Produzenten, z. B. bei Fotovoltaikinstallationen, an den Netzkosten zu beteiligen haben. Das ist eine Frage, die bei Ihnen, dem Erstrat, durch Herrn Nationalrat Gasche eingebracht worden ist. Wir haben die Frage der Regelung des Eigenverbrauchs sehr intensiv studiert. Wer den selber produzierten Strom auch gleich selber verbraucht, beteiligt sich in diesem Umfang eben nicht an den Netzkosten. Das ist aber unfair, das haben wir gesagt; das ist eigentlich eine Benachteiligung. Wenn er dann, etwa im Winter, trotzdem Strom vom Netz braucht, benutzt er die Infrastruktur, die der Netzbetreiber ihm zur Verfügung gestellt hat.

Der Ständerat hat hier unseres Erachtens eine sehr gute Lösung gefunden, indem er auch bei Litera e die "effiziente Netzinfrastruktur" aufgenommen hat. Die vom Ständerat beschlossene Änderung zielt darauf ab, über verursachergerechte Tarife einen effizienten Netzausbau zu begünstigen. Netze müssen auf die maximale Leistung ausgelegt werden, unabhängig davon, ob diese täglich oder nur saisonal oder alle paar Jahre abgerufen wird. Die heutigen Tarife basieren zu einem grossen Teil auf dem Energiebezug und setzen somit eben keine Anreize, die Belastung der Netze zu minimieren. Wir wissen aus Erfahrung, dass beim Hochspannungsnetz relativ viel drinliegt. Das senkt die Kosten schlussendlich auch für die Netzinfrastruktur.

Wir meinen deshalb, dass wir mit diesen Lösungen dem berechtigten Anliegen von Herrn Nationalrat Gasche entgegenkommen und einen vernünftigen Kompromiss mit dem Ständerat finden.