Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-02
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-02
Wortprotokoll
Bei Artikel 34a bitte ich Sie, der Minderheit Schilliger zu folgen und damit auch die Differenz zum Ständerat auszumerzen.
Sie sind hier in der zweiten Runde der Differenzbereinigung. Auch hierzu noch einmal eine Bemerkung zur Formulierung Ihres Rates: "Der Bund fördert den Absatz ... durch Absatzförderungsmassnahmen ..." Diese Formulierung ist ein wenig lachhaft. Ich weiss auch nicht, was die Redaktionskommission sagen wird, wie man damit umgehen soll. Die Formulierung "Der Bund fördert den Absatz ... durch Absatzförderungsmassnahmen" ist eigentlich unmöglich. Das ist aus meiner Sicht für ein Bundesparlament schwierig - nun gut. Die nächste Schwierigkeit ist dann - wir haben das schon vorhin erwähnt -: Jetzt fügen Sie anstatt "die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz" die Formulierung "die Verwendung von Schweizer Holz" ein - nur Schweizer Holz! Was wächst denn bei uns anderes als Schweizer Holz? Ich weiss es auch nicht; importiertes Holz zählt ja hier nicht.
Deshalb muss ich, wenn ich mir das hinsichtlich der Umsetzung überlege, sagen: Das ist absurd! Wir sind uns doch alle einig: Die Absatzförderung ist wichtig. Wir sind uns alle einig: Dem Holzgeschäft geht es nicht so gut. Es ist also gut, wenn wir einheimische Ressourcen unterstützen. Aber dazu reicht die Formulierung des Ständerates völlig aus. Auch wenn Sie es jetzt noch so sehr betonen: Wir haben Ihnen schon gesagt, dass man manchmal mit einer Betonung Probleme kreieren kann. Sie kreieren in den Augen unserer Konkurrenten mit der Betonung von Schweizer Holz ein WTO-Problem. Das muss nicht sein, wir können das ein wenig gescheiter formulieren: Wir tun es, aber wir sagen es nicht. Wir haben dasselbe Ziel. Deshalb ist es viel geschickter, es so zu tun. Sonst liefern wir diese Problematik der ganzen Konkurrenz auf dem Tablett, und dann wird die Konkurrenz eines Schweizer Holzhändlers bei der nächsten Gelegenheit sagen: Das ist WTO-widrig. Dann haben wir ein Verfahren am Hals.
Diese Formulierung ist deshalb nicht klug. Schliessen Sie sich deshalb dem Ständerat an: Wir fördern damit den Absatz "von nachhaltig produziertem Holz", und dann ist das mit Sicherheit Schweizer Holz. Vertrauen Sie ein wenig den Behörden, die die Förderung dann umzusetzen haben.
Bezüglich Artikel 34b ist schon gesagt worden: Wenn es um Bundesbauten geht, haben wir kein Problem, aber wenn Sie von öffentlichen Bauten sprechen wie im ersten Durchgang, haben wir das Problem, dass Kantone und Gemeinden sicher nicht einverstanden sein werden mit dieser Vorgabe im Beschaffungswesen. Wir meinen deshalb: Auch hier ist schlussendlich der Minderheit Wasserfallen zuzustimmen, deren Antrag dem Beschluss des Ständerates entspricht. Damit gäbe es keine Differenz mehr, und es bestünde auch klar der Auftrag, im Beschaffungswesen vermehrt die Ressource Holz zu nutzen.