Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-02
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-02
Wortprotokoll
Es gilt wie bis anhin: Erschliessungsstrassen ausserhalb des Schutzwaldes müssen vom Kanton unterhalten werden. Innerhalb des Schutzwaldes leistet der Bund Beiträge. Wir haben in diesem Gesetz zugunsten des Waldes zusätzliche Absatzförderungsmassnahmen vorgesehen, und darauf warten die Kantone und die Waldeigentümer ja. Zudem haben Sie nun Beschlüsse im Bereich des Beschaffungswesens gefasst; wir werden sehen, ob der Ständerat sie mitträgt. Es gibt mit diesem Gesetz zusätzliche Unterstützung für den Wald. Das ist der politische Wille, das will der Bundesrat, und dort haben wir keine Differenz.
Wir wollen aber nicht eine Aufgabe der Kantone neu zum Bund nehmen. Erfüllt werden muss sie, finanziert werden muss sie - wenn die Kantone das nicht richtig machen, dann müssen Sie dort reklamieren. In meiner Region, im Freiamt, gibt es viel Wald. Bei uns funktioniert es. Gemeinden und Kanton sind gut organisiert und sanieren die Strassen, wo sie Holzschlag betreiben. Das ist auch eine Sache der Organisation. Eine Verlagerung zum Bund löst Ihr Problem nicht.