Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2016-03-02
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-02
Wortprotokoll
Beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer sowie beim Steuerharmonisierungsgesetz Ziffern 2a und 2b soll ein wichtiges marktwirtschaftliches Prinzip zum Tragen kommen: Wer bereit ist, Investitionen zu tätigen, soll belohnt werden. Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude sollen steuerlich über verschiedene Perioden abgezogen werden dürfen.
Es ist hinlänglich bekannt, dass die Renovationsquote in der Schweiz zu tief ist. Ziel muss es sein, diese zu erhöhen. Daher begrüssen wir die Möglichkeit, energetische Massnahmen über mehrere Steuerperioden von den Steuern absetzen zu können. Dies ist ein deutliches Signal für eine Gesamterneuerung; es soll auch nur das absolute Minimum geregelt werden, und unter anderem soll auf die Einhaltung eines energetischen Mindeststandards als Bedingung für die Steuerabzugsfähigkeit verzichtet werden. Die Angst vor zu grossen Steuerausfällen scheint mir nicht begründet. Die kantonalen Finanzdirektoren tun gut daran, auch die dynamischen Effekte zu berücksichtigen, denn Investitionen führen auf der anderen Seite wieder zu Steuersubstrat, schaffen Arbeitsplätze und Aufträge für die Gewerbebetriebe.
Zum Langzeitbetriebskonzept und zur Ausserbetriebnahme gemäss Artikel 25a bzw. Artikel 106: Hier wollen wir an der bewährten Gesetzgebung festhalten und das System der permanenten Nachrüstung fortführen. Das heisst, in der Schweiz kann heute ein Kernkraftwerk so lange betrieben werden, wie es die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt. Es gibt keinen Grund, die Betriebsdauer auf irgendeine Weise zu beschränken. Mit der unbefristeten Bewilligung ist der Betreiber verpflichtet, seine Anlage kontinuierlich zu verbessern und auf dem neuesten internationalen Sicherheitsstandard zu halten. Im bisherigen Gesetz ist klar vorgegeben, dass die Sicherheit Vorrang hat, dies vor allen ökonomischen Überlegungen. Diesen Grundsatz leben auch die Betreiber. Das Fachpersonal hat Topniveau, wovon auch die bisherigen Prüfungen Zeugnis ablegen. In diesem Zusammenhang erinnere ich an den seinerzeitigen [PAGE 101] EU-Stresstest; dieser hat aufgezeigt, dass unsere Kernkraftwerke zu den sichersten in Europa gehören. Diese Fakten dürfen auch wieder einmal erwähnt werden.
Auch ist im Kernenergiegesetz geregelt, dass es Nachprüfungen geben kann. Somit ist also jederzeit eine umfassende Sicherheitsprüfung möglich, und dies regelt das Ensi als Fachbehörde. Wenn vom Ensi geforderte Massnahmen nicht umgesetzt werden, so wird in letzter Konsequenz die Betriebsbewilligung entzogen, diese Kompetenz steht heute in der geltenden Gesetzgebung.
Unbefristete Genehmigungen stellen auch keinen Freipass für unbefristete Laufzeiten dar. Die Lebensdauer hängt daher nicht zuletzt auch von der Bereitschaft des Betreibers ab, die Investitionen in die nötigen Nachrüstungen zu realisieren. Somit kommt es bei jeder Anlage auf den Zustand der Anlage, auf die Massnahmen des Betreibers und auf die Bewertung durch die Behörde und deren Experten an.
Ich fasse zusammen: Wir wollen kein politisches Enddatum. Unseres Erachtens sollen Kernkraftwerke so lange betrieben werden, wie sie den Sicherheitsvorschriften entsprechen. Das heisst, die Sicherheit ist entscheidend und nicht das Alter. Unter Berücksichtigung des künftigen Strombedarfs und der unseres Erachtens begrenzten Möglichkeiten alternativer Energiequellen wäre die Festlegung eines verbindlichen Zeitpunkts für die SVP in höchstem Masse fahrlässig. Ich attestiere den Antragstellern durchaus, dass ihnen die Sicherheit ein hohes Anliegen ist. Das Hauptmotiv scheint mir letztlich aber das schnelle Abschalten der Kernkraftwerke zu sein. Darauf läuft ein allfälliges Langzeitbetriebskonzept hinaus.
Aus den dargelegten Gründen unterstützen wir die Beschlüsse des Ständerates.